Außenstelle Meran

Adresse:
Sandplatz 10 (Esplanade)
39012 Meran

 

Öffnungszeiten, nur nach Terminvormerkung:
Dienstags ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr

Termine für den Zugang zum Informationsschalter des Amtes für Wohnbauförderung können ausschließlich online vorgemerkt werden. Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.

 

Telefonische Auskünfte über die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471 41 87 48

Telefonische Auskünfte über die technischen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471 41 87 78

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Der Informationsschalter

Die Simulation des möglichen Beitrages am Informationsschalter

Um ausführliche und detaillierte Auskünfte zu erhalten, ist es notwendig sich an den Informationsschalter zu wenden, nur nach Terminvereinbarung.
Die Beamten überprüfen die allgemeinen und spezifischen Voraussetzungen und erstellen eine Simulation des eventuell zustehenden Beitrages.
Der maximal zustehende Beitrag hängt von der Familienzusammensetzung und von der Einkommensstufe ab. Die Einkommensstufe wird aufgrund des Durchschnittlichen Faktors der Wirtschaftlichen Lage (DFWL) der Familie errechnet.
Für die Berechnung des maximal zustehenden Beitrages werden folgende Dokumente benötigt:

  • die EEVE (Einheitliche Erklärung über das Vermögen und das Einkommender Jahre 2021 und 2022 für alle Familienmitglieder (auch für Kinder, die nach diesen Bezugsjahren geboren sind) muss, bevor man sich zu den Informationsschaltern begibt, erstellt worden sein; es ist nicht notwendig die EEVE-Erklärungen zum Termin mitzubringen, da diese automatisch von der EEVE-Datenbank heruntergeladen werden;
  • sollte die Entgegennahme der Simulation vonseiten einer dritten Person erfolgen, die nicht Teil der Familiengemeinschaft ist, so muss ein vom Gesuchsteller unterschriebener Antrag für die Ausstellung der Simulation und eine Vollmacht aller volljährigen Familienmitglieder mit einer Kopie eines gültigen Ausweises, der Vollmachtgeber und der bevollmächtigten Person, vorgelegt werden;
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil, falls es sich um getrennte oder geschiedene Gesuchsteller handelt.

Der Beitrag hängt außer von der Familienzusammensetzung und von der Einkommensstufe auch vom Kostenvoranschlag, falls es sich um eine Wiedergewinnung oder um einen Neubau handelt, oder vom Kaufpreis, falls es sich um einen Kauf handelt, ab.
Daher ist am Informationsschalter gemeinsam mit dem Verwaltungsbeamten auch ein Techniker des Amtes anwesend.
Der Techniker überprüft die technischen Voraussetzungen für die Wiedergewinnung, den Kauf oder den Neubau und gibt auch Hinweise, ob die Wohnung den Bestimmungen der Wohnbauförderung entspricht. Bei dieser Gelegenheit kann auch der Konventionalwert berechnet werden.

Somit müssen für eine genauere Überprüfung des Bauvorhabens weitere Dokumente vorgelegt werden und zwar folgende:

  • bei einem Kauf einer Wohnung: einen Plan in Maßstab der zu kaufenden Wohnung samt Zubehörsflächen wie z.B. Garage, Autoabstellplatz, Keller, usw;
  • bei einem Neubau: Projekt des Bauvorhabens (auch vor Genehmigung von Seiten der Gemeinde) und die Höhe des Kostenvoranschlages (welcher auch mündlich mitgeteilt werden kann);
  • bei einer Wiedergewinnung: Bestandsplan, Projekt des Bauvorhabens (auch vor Genehmigung von Seiten der Gemeinde), die Höhe des Kostenvoranschlages (welcher auch mündlich mitgeteilt werden kann), falls die Kubatur erweitert wird, die entsprechende Kubaturberechnung, und die zuletzt ausgestellte Benützungsgenehmigung des Gebäudes (das Datum der Ausstellung kann eventuell auch mündlich mitgeteilt werden).

Die Abgabe des Gesuches

Auch die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Gesuches mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt am Informationsschalter, nur nach Terminvereinbarung.
Bei der Abgabe des Gesuches wird den Gesuchstellern eine Bestätigung, mit Angabe der Gesuchnummer und der eventuell noch ausständigen Dokumente, ausgehändigt.
Das Gesuch um Wohnbauförderung kann natürlich auch per Post oder E-Mail verschickt werden.

Nach der Genehmigung der Wohnbauförderung:

Die Auskünfte zur Auszahlung der Förderungen und zu den mit der Sozialbindung verbundenen Vorgängen werden in den Zimmern der jeweils zuständigen Mitarbeitern des Amtes für Wohnbauprogrammierung im Hauptsitz in Bozen oder telefonisch erteilt.

Es wird jedoch empfohlen einen Termin zu vereinbaren, welcher per E-Mail, an die direkte E-Mail-Adresse der/des zuständigen Sachbearbeiters/in, beantragt werden kann, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.