FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung]

Darf ich zu meinem Ehegatten ziehen, der auch Förderungsempfänger einer Wohnbauförderung ist?

Dies ist nur möglich wenn ich vorher entweder die Ermächtigung zur Vermietung meiner geförderten Wohnung erhalten, oder auf die Wohnbauförderung verzichtet und den Beitrag zurückerstattet habe. Erst dann kann ich zu meinem Ehegatten ziehen.

Dasselbe gilt natürlich auch für den Fall, dass er in meine Wohnung ziehen möchte, dann muss er vorher entweder die Ermächtigung zur Vermietung seiner geförderten Wohnung erhalten, oder auf die Wohnbauförderung verzichtet haben.

Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung
  • Nummer:  150670
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung]

Darf ich die geförderte Wohnung unbewohnt lassen?

Die nicht ständige und tatsächliche Besetzung der geförderten Wohnung von mehr als sechs Monaten, stellt eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Sozialbindung dar.

Die geförderte Wohnung kann bis zu sechs Monate ohne Ermächtigung von Seiten der Landesverwaltung verlassen werden. Längere Abwesenheiten können im Falle der Durchführung von Sanierungsarbeiten oder bei Vorliegen schwerwiegender familiärer oder beruflicher Gründe, vom Amt für Wohnbauprogrammierung ermächtigt werden.

Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung
  • Nummer:  150669
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung]

Was versteht man unter „ständige und tatsächliche Besetzung der geförderten Wohnung“?

Eine Wohnung gilt als ständig und tatsächlich besetzt, wenn der Förderungsempfänger:

a) die Wohnung mit den im Gesuch um Wohnbauförderung angegebenen Familienmitgliedern gewohnheitsmäßig und dauerhaft bewohnt.

b) in der Wohnung seinen meldeamtlichen Wohnsitz aufgeschlagen hat.

c) mit den Versorgungsunternehmen die Lieferverträge für die wesentlichen Dienste abgeschlossen hat und ein angemessener Verbrauch nachgewiesen wird.
Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung
  • Nummer:  150668
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung]

Kann ich den Widerruf infolge der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens vermeiden?

Wenn ich mittels Einschreibebrief die Mitteilung über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens wegen Vorhaltung einer Zuwiderhandlung erhalte, habe ich die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Erhalt desselben meine Gegenäußerungen einzureichen. Daraufhin übermittelt mir das Amt für Wohnbauprogrammierung die Mitteilung über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens und ab diesem Datum habe ich die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen, auf die Wohnbauförderung zu verzichten.

Die Höhe des zurückzuzahlenden Betrages wird ab dem Datum der Zuwiderhandlung berechnet und um die gesetzlichen Zinsen erhöht, welche bis zum Einzahlungsdatum berechnet werden.

In diesem Fall vermeide ich die Bezahlung der Verwaltungssanktion im Ausmaß von 10% des zurückzuzahlenden Betrages, die im Falle eines Widerrufs zu bezahlen ist.

Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung
  • Nummer:  150667
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung]

Wie wird der Betrag eines Widerrufes infolge einer Zuwiderhandlung berechnet?

Der Betrag den ich infolge eines Widerrufes zurückerstatten muss ist jener, welcher im Falle des Verzichts vorgesehen ist und zwar zum Datum der Zuwiderhandlung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und der Verwaltungssanktion in der Höhe von 10% des zurückzuzahlenden Betrages.

Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung
  • Nummer:  150666
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung]

Welche Möglichkeit besteht nach einem Widerrufsdekret?

Der Verwaltungsakt kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Zustellung desselben mittels Aufsichtsbeschwerde beim Wohnbaukomitee, im Amt für Wohnbauprogrammierung mit einer Stempelmarke zu € 16,00 vorgelegt werden, oder es kann beim ordentlichen Gericht innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Verjährungsfrist Klage eingereicht werden.

Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindung
  • Nummer:  150665
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge]
Wie muss ich die Raten bezahlen?
Die Bezahlung muss direkt vom Gesuchsteller selbst erfolgen und zwar mittels Bankkoordinaten, welche im Darlehensvertrag angegeben sind, eventuell durch einen Dauerauftrag.
Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge
  • Nummer:  150664
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge]
Wann wird das Darlehen ausgezahlt und/oder die Bankgarantie rückerstattet?
Das Darlehen wird nach der Registrierung des Darlehensvertrages auf das vom Gesuchsteller angegebene Kontokorrent ausgezahlt. Im Falle einer vorzeitiger Auszahlung, erfolgt die Rückerstattung der Bankgarantie von Seiten des Amtes für Wohnbauprogrammierung nach der Registrierung des Darlehensvertrages.
Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge
  • Nummer:  150663
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge]
Wann muss ich die Rate des Darlehens bezahlen? Kann ich sie vor dem 30. September bezahlen?
Die Rate muss am 30. September eines jeden Jahres bezahlt werden und ich kann diese nicht vorher bezahlen. Nach der Unterzeichnung des Darlehensvertrages, muss die erste Rate am 30. September des darauffolgenden Jahres bezahlt werden. 
Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge
  • Nummer:  150662
  • Letzte Aktualisierung: 16.10.2017
[Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung]

Innerhalb welcher Frist muss ich den geschuldeten Betrag einzahlen?

Es ist ein Zeitraum von ca. 60 Tagen vorgesehen.
Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung
  • Nummer:  150645
  • Letzte Aktualisierung: 13.10.2017