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COVID-19 - Verlängerung der Maßnahmen im Bereich Wohnbau

Um die, aufgrund der COVID-19 Krise entstandenen, negativen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu mildern, hat die Landesregierung mit Beschluss vom 29.12.2020, Nr. 1085 beschlossen die Darlehensnehmer bei der Rückzahlung folgender Darlehen zu unterstützen:

1) das Bauspardarlehen: die Rückzahlung der Darlehensraten kann, ab dem 01. Jänner 2021, für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten, und bis zum 31.12.2021, ausgesetzt werden;

2) das Darlehen aus dem Rotationfonds: auf Anfrage ist die Rückzahlung der Darlehensraten, die im Monat Juni und im Monat Dezember 2021 fällig sind, für 12 Monate ausgesetzt.

Weiters besteht die Möglichkeit die Zahlung der Mieten und der Nebenspesen für Immobilien des Instituts für den sozialen Wohnbau mit Fälligkeit in der Zeit vom 5. Jänner bis zum 31. März 2021 auszusetzen.

Für genauere Informationen besuchen Sie die jeweiligen Dienste auf unserer Homepage unter dem Abschnitt "Weitere Förderungen":

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1035984

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036044

http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1036004

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