Kataster

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Geschichte des Katasters

Der Kataster in Südtirol unterscheidet sich von dem der anderen italienischen Regionen.
Bis zum Jahr 1918 gehörte unsere Provinz zum österreichisch-ungarischen Kaiserreich und zwar zum Land Tirol. Auf unserem Gebiet – sowie in Teilen anderer Provinzen Norditaliens, die früher ebenso zum alten Kaiserreich gehörten, wie Trient, Belluno, Trieste usw. – ist noch heute der österreichische Grundkataster in Kraft, der von Kaiser Franz I. von Österreich mit allerhöchstem Patent vom 23. Dezember 1817 zum Zweck des Grundsteuerausgleiches eingeführt wurde: „ … In Erwägung der Missverhältnisse, welche bey der Umlegung der Grundsteuer nach dem bestehenden Maßstabe der Verteilung für ganze Provinzen, Kreise, Distrikte und Gemeinden, wie für einzelne Contribution hervorgehen …“. So wollte man einen geometrischen parzellenbezogenen Kataster aufbauen, gestützt auf die Vermessung und die „stabile“ Schätzung. Für jede einzelne Parzelle musste mittels direkter Schätzung der ständige steuerpflichtige Wert bestimmt werden, d.h. der Nettoertrag mit Bezug auf die Jahre mit durchschnittlicher Produktivität. Die Errichtungsarbeiten begannen im Jahr 1817 und dauerten bis 1861 an (in Tirol von 1851 bis 1861).

Die Katastererhebung basierte auf einer Triangulierung, die das gesamte Gebiet der damaligen österreichisch-ungarischen Monarchie umfasste und mit jener des Militärgeographischen Instituts verbunden war, dessen geodätisches Hauptnetz ab 1806 beobachtet wurde. Zum Zweck der Darstellung des Territoriums, das aus den dreizehn Herrschaftsgebieten der Krone bestand und eine Gesamtfläche von 300.000 Quadtratkilometer aufwies, wurde das Kaiserreich in sieben Zonen unterteilt, unter Bezugnahme auf die politische und administrative Ordnung. Jede dieser Zonen hat ein eigenes System von ebenen Koordinaten, welche von einem günstig gelegenen trigonometrischen Punkt starten: Für Tirol wurde der Kirchturm der Innsbrucker Pfarrkirche gewählt. Für jedes Koordinatensystem wurden die geodätischen Vorgänge getrennt durchgeführt und es wurden direkt vor Ort eine geodätische Basis und der Azimut einer Seite vermessen (für Tirol wurde im Jahr 1851 die Basis bei Hall mit einer Länge von 5675,215 m gemessen). Die Triangulierung wurde zwischen 1851 und 1858 vermessen und in Punkte der ersten, zweiten und dritten Ordnung unterschieden, wobei die Genauigkeit der Koordinaten und der Abstand zwischen den Scheitelpunkten derselben Ordnung als Grundlage dienten. Man erreichte so eine Dichte von drei Punkten für jede Quadratmeile (Triangulierungsblatt). Die Triangulierung vierter Ordnung, die die Angelpunkte für die Detailvermessung bestimmt, wurde graphisch auf Triangulierungsblättern im Maßstab 1:14400, die die zwanzig Sektionen bzw. Mappenblätter umfassten, mit dem Messtisch durchgeführt. Auf jedem Blatt wurden graphisch weitere Punkte (graphische Scheitelpunkte) bestimmt, und zwar drei für jede Sektion. Somit hatte man für jede Quadratmeile neben den drei trigonometrischen Scheitelpunkten weitere 57 Stützpunkte. Die südliche Richtung der Projektion, zum Meridian parallel laufend, wurde als positive Richtung der Abszissenachse und die westliche Richtung als positive Richtung der Ordinatenachse gewählt. Jedes Koordinatensystem ist in senkrechte Spalten und waagrechte Schichten von der Breite einer österreichischen Meile (4000 Klafter; 1 Klafter = 1,896484 m), also 7585,94 m unterteilt, die die sogenannten Triangulierungsblätter bilden. Diese Unterteilung in Quadrate von der Größe einer Quadratmeile erwies sich für die Darstellung der Parzellen als zu weitläufig; aus diesem Grund wurde das Triangulierungsblatt weiter in vier senkrechte und fünf waagerechte Streifen bzw. in zwanzig Sektionen oder Mappenblätter mit einer Breite von 1000 Klaftern (gleich 1896,48 m) und einer Höhe von 800 Klaftern (gleich 1517,19 m) unterteilt. Da ein Klafter 72 Zoll beträgt und ein Zoll in der graphischen Darstellung 40 Klaftern an Ort und Stelle entspricht, ergibt sich ein Maßstabverhältnis von 1:2880 (72 x 40).

Die Mappen haben eine Größe von 20 x 25 Zoll (gleich 52,68 x 65,85 cm) und umfassen jeweils eine Fläche von 288 Hektar. Sie sind der Art nach „tangential“ oder „mit offenem Umfang“, im Gegensatz zu jenen des italienischen „catasto terreni“, wo Blätter des Typs „Insel“ oder „mit geschlossenem Umfang“ verwendet werden, in denen sich die Parzellen zur Gänze innerhalb eines Mappenblattes befinden. Die Detailvermessung wurde mit dem Messtisch mittels graphischem Schnitt bzw. mittels Rechtwinkelverfahren durchgeführt und hatte die einzelnen nach Besitz, Kulturgattung und Bonitätsklasse unterschiedenen Grundstücke (Parzellen) innerhalb jeder Katastralgemeinde, die mit den alten „Steuergemeinden“ übereinstimmten, zum Gegenstand; nur in ganz seltenen Fällen fanden Gebietsverschiebungen statt und zwar bei Gemeindeflächen von weniger als 500 Joch (288 Hektar) oder bei einer „unförmlichen Figur“ (irreguläre Abgrenzung) der Gemeinde. Die Phase der Detailvermessung begann im Jahr 1855 und wurde 1861 mit der Fertigstellung von insgesamt 13297 Blättern vollendet. Nach Abschluss der Vermessung wurden die Grenzlinien mit Tusche nachgezogen, die Flurnamen der verschiedenen Zonen beigefügt und die fortlaufende Nummerierung der Grund- und Bauparzellen durchgeführt (dies stellt einen weiteren Unterschied zum italienischen „catasto terreni“ dar: die Nummerierung in unseren Mappen ist für jede Katastralgemeinde eindeutig; im restlichen italienischen Staatsgebiet wird in jedem Mappenblatt neu nummeriert). Anschließend wurden die Flächen der einzelnen Parzellen mit Verteilung der Differenzen auch in Bezug auf die Verformung der Papierunterlage berechnet. Die geschlossenen Ortschaften und die stark geteilten Zonen wurden in doppeltem Maßstab dargestellt; d. h. es wurde ein Auszug im Maßstab 1:1440 angefertigt, wobei innerhalb des ursprünglichen Blattes eine „Insel“ gebildet wurde. Mit der offiziellen Einführung des Dezimalsystems wurde die alte Maßeinheit – der Klafter – abgeschafft. Ab 1883 wurden in der Folge alle numerischen Angaben betreffend Koordinaten der trigonometrischen Scheitelpunkte, Maße und Flächen in das Dezimalsystem übertragen. Aufgrund der Ergebnisse der Vermessungen wurden die Akten des „Stabilen Katasters“ aufgebaut und anschließend – im Jahre 1869 – wurde die generelle Neuregelung der Grundsteuer verfügt: das Verfahren zur Feststellung der Schätzungstarife für jede Kulturgattung und Bonitätsklasse, basierend auf den „Reinertrag“ (steuerpflichtiger Nettoertrag), wurde geregelt; die Revision musste alle fünfzehn Jahre stattfinden. Die Evidenzhaltung erfolgte auf Grund der Anweisungen, die den Ämtern mit R.G.Bl. Nr. 83 vom Jahre 1883 erteilt wurden.

Nach dem ersten Weltkrieg und mit dem Übergang von Bozen und Trient an Italien wurde die Führung des altösterreichischen Grundkatasters dem italienischen Staat übertragen, und zwar den ärarialtechnischen Ämtern (II. Sektion) der Region. Die Generaldirektion des Katasters in Rom erkannte die Besonderheit des Grundkatasters sowie seine Verbindung zum Grundbuch, das seine nötige Ergänzung bildet. Deswegen bestätigte sie die Wirksamkeit der alten österreichischen Gesetzgebung und behielt sie in Kraft (Verwaltungsrundschreiben vom 13. Oktober 1932, Nr. 9016). Mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 21. Juli 1978, Nr. 569, Durchführungsbestimmung zum Sonderstatut auf dem Sachgebiet der Koordinierung von Kataster und Grundbuch, wurden die Verwaltungsbefugnisse auf dem Gebiet des Grund- und Gebäudekatasters an die Region übertragen. Mit 1. Februar 2004 – in Durchführung des gesetzesvertretenden Dekrets vom 18. Mai 2001, Nr. 280 (Abs. 1 und 4 des Art. 1) – wurden die Verwaltungsbefugnisse im Bereich Grund- und Gebäudekataster in Südtirol der Autonomen Provinz Bozen übertragen.

Unter den folgenden Menüpunkten finden Sie weiterführende Informationen zum Grund- und Gebäudekataster: