Grundkataster

Die Katasterparzelle

Eine Parzelle ist ein ununterbrochenes Grundstück, das einem selben Eigentümer (bzw. einem selben Miteigentum) gehört, das sich in einer einzigen Katastralgemeinde befindet und eine einheitliche Zweckbestimmung hat (Ausnahme: Es gibt einige Grundparzellen mit mehreren Kulturgattungen bzw. Klassen).

Die Parzellen unterteilen sich in Bauparzellen (Gebäude mit Zubehör und städtische Flächen) und Grundparzellen (alle anderen). Bauparzellen und Grundparzellen haben für jede Katastralgemeinde zwei getrennte fortlaufende Nummerierungen.

Bei der Unterteilung einer ursprünglichen Parzelle in zwei oder mehrere Lose wird die ursprüngliche Parzellennummer beibehalten, gefolgt von einem Schrägstrich und von einer zweiten fortlaufenden Nummer, die das einzelne Los kennzeichnet (z.B.: 100/1).

Katastermappen

Die Datenbank der Katastermappen enthält die Darstellung des Gebietes.

Jede Katastralgemeinde ist eigenständig dargestellt. Das Gebiet jeder Katastralgemeinde ist in Parzellen unterteilt.

  • In der Mappe sind auch die Gebäude und einige Objekte von kartographischer Bedeutung (Zierlinien) abgebildet.
  • Mehrere Flächen bzw. Polygone einer selben Parzelle werden mit Haken zusammengelegt.
  • Bauparzellen werden durch einen Punkt vor der Nummer gekennzeichnet.
  • Auf den Mappen sind auch die Festpunkte ersichtlich.

Alphanumerische Datenbank:

Enthält für jede Parzelle:

  • Eigentumsverhältnisse (ausgenommen materiell geteilte Parzellen und jeweilige Eigentümer)
  • Grundbuchseinlagezahl
  • Katasterfläche
  • Kulturgattung und Klasse
  • Katastererträge (ergeben sich aus einem Tarif pro ha für jede Kulturgattung und Bonitätsklasse)

In den Katastralgemeinden mit gespeicherten Grundbuchsdaten gibt es für beide Systeme eine einzige Datenbank und die Führung ist durch die Software koordiniert.

Die Führung

Kulturgattung: Änderung aufgrund eines Kulturänderungsantrags seitens des Grundbesitzers oder des Pächters.

Inhaber: Die Eigentümer der Parzellen werden aufgrund eines Grundbuchsdekretes geändert. Für die Katastralgemeinden mit gespeichertem Grundbuch werden die Eigentümer direkt vom B-Blatt des Grundbuchs abgeleitet.

Mappenänderungen:

Teilungspläne

Der Teilungsplan ist eine technische Unterlage des Grundkatasters, der bei unserem zuständigen Katasteramt nach Katastralgemeinde vorzulegen ist, um wesentliche stattgefundene Änderungen betreffend die Parzellen (Gebäude- sowie Grundparzellen) bekannt zu geben, z.B.:

  • Figuränderungen,
  • Teilungen,
  • Errichtung eines neuen Gebäudes,
  • Umgestaltung bzw. Abbruch eines Gebäudes,
  • der vollständige Teilungsplan, wie er den zuständigen Katasterämtern abzugeben ist, besteht aus mehreren Unterlagen.

Er muss auf einen unverformbaren transparenten Formblatt (Formblatt F) gedruckt und vollständig ausgefüllt werden. Neben den Angaben bezüglich Katastralgemeinde und zuständiges Katasteramt sind die Daten und die Unterschrift des ausfüllenden Technikers und der Berufsstempel einzutragen. Auf dem Vordruck ist auch der Mappenauszug im angemessenem Maßstab (1:1000 – 1:2000 und für einige Katastralgemeinden noch 1:2880 bzw. 1:1440) mit Angabe der Nordrichtung einzufügen. Auf dem Mappenauszug müssen die neuen Grenzlinien bzw. die Änderungen, denen die Mappe unterzogen werden muss, eingetragen werden. Auf dem Vordruck oder beiliegend sind auch noch folgende Unterlagen zu übertragen:

  • ein Druck der Datei Pregeo mit dem Feldarbeitsregister,
  • ein Druck der Teilungsübersicht,
  • ein Druck der Flächenbewegung,
  • die Vermessungsübersicht mit den ggf. nötigen Vergrößerungen.

Von diesem Vordruck und von den diesbezüglichen Beilagen sind das erste Original plus mindestens 3 Kopien abzugeben, alle in Original gestempelt und unterschrieben. Die Beilagen sind integrierender Bestandteil des Teilungsplanes und müssen gleichfalls in Original vom Freiberufler gestempelt und unterschrieben werden.

Ein technischer Bericht mit Auskünften, Erklärungen und jeder anderen Angabe, deren Mitteilung für das Katasteramt von Nutzen sein kann, und eine Diskette mit den Daten des Feldarbeitsregisters, der Teilungsübersicht und der Flächenbewegung in einer Datei in Format PREGEO vervollständigen den Teilungsplan.

Eine Kopie des Teilungsplanes muss im Voraus bei der Gemeinde hinterlegt werden. In dem beim Kataster vorgelegten Teilungsplan muss die Bescheinigung der durchgeführten Hinterlegung vorhanden sein.

Mit der Genehmigung des Teilungsplanes seitens des Katasteramtes werden die vorgesehenen Vorgänge im Grundkataster vorgemerkt. Sie werden erst nach der Grundbuchseintragung endgültig. Der Teilungsplan hat ein Verfallsdatum (höchstens 2 Jahre), innerhalb welchem er im Grundbuch eingetragen werden muss.

Im gleichen Teilungsplan können verschiedene Vorgänge vorgesehen werden. Um diese in Grundbuch getrennt eintragen zu können, ist der Teilungsplan in Blöcke zu unterteilen.

 

Zusammenfassende Tabelle der Begründungen zur Nichteintragbarkeit:


Software für die automatisierte Verarbeitung von Kartenupdates.

Das Pregeo RG-Programm richtet sich an professionelle Techniker (Geometer, Architekten, Ingenieure usw.), die im Katasterbereich arbeiten und computergestützte Dateien für die Aktualisierung des Grundbuchs oder der Unterteilungstypen einrichten. Das Programm Pregeo RG ist speziell auf die Besonderheiten des ehemaligen österreichischen Grundbuchamtes in der Provinz Bozen abgestimmt und unterscheidet sich von den nationalen Programmen.

Das Verfahren beschränkt sich auf die Funktionen der Berechnung und der formalen Datenkontrolle. Es ist identisch mit der Version, die von den Ämtern für die Behandlung, Kontrolle und Genehmigung der eingereichten Teilungspläne verwendet wird.

  • die Eingabe von Messdaten;
  • der Ausgleich der Maßnahmen und die Berechnung der Koordinaten;
  • die geometrische Beschreibung der erkannten Objekte mittels Polygonen;
  • die Beschreibung der Katasteroperationen im Zusammenhang mit der geometrischen Aktualisierung, welche durch das Prospekt der Abteilung und die Bewegung der Oberflächen vervollständigt werden;
  • die grafische Darstellung des Vermessungsobjekts;
  • die Vorbereitung der IT-Unterstützung für die Präsentation des Teilungsplans;
  • den Ausdruck des Messbuchs, des Stundenplan der Abteilungen und der Bewegung der Oberflächen mit dem entsprechenden Bestätigungscode.

Das Pregeo-Programm wird regelmäßig entsprechend der technologischen Entwicklung von Messgeräten, Informationstechnologie und Telekommunikation aktualisiert.

Dekret des Landeshauptmanns vom 9. September 2011, Nr. 35.

(Die Anlage A wurde so geändert durch Art. 1 und 2 des D.L.H. vom 16. Juni 2023, Nr. 15).