FAQ

[Grundbuch]
wie wird der kostenpflichtige Benutzungsvertrag abgeschlossen?
Alle nötigen Infos dazu finden Sie auf unserer Homepage www.openkat.it.
Datum: 20.11.2012
[Kataster]
Wie kann ich die kostenlose Katastermappe herunterladen?

Bitte öffnen Sie die Internetseite www.openkat.it dann wählen Sie die Provinz aus und auf der rechten Seite "Geometrischer Kataster - Download der Daten" anklicken. Auf dieser Seite können Sie in zwei verschiedenen Arten und Weisen die gewünschte Katastralgemeinde auswählen und herunterladen. Dies alles ist natürlich kostenlos.

Datum: 20.11.2012
[Openkat]
Wie kann ich in Openkat eine detaillierte Liste aller getätigten Einsichtnahmen und den verrechneten Betrag abrufen?

 


Um die Einsichtnahmen und verrechneten Beträge abzurufen soll wie folgt vorgegangen werden:

-          auf das Programm Openkat zugreifen

-          im ersten Auswahlfeld „utility Anwender“ wählen
-          im zweiten Auswahlfeld „Kontrolle der Vorgänge“ wählen
-          es öffnet sich eine neue Seite – bitte den Bezugsmonat wählen
-          auf der linken Seite „anzeigen“ wählen
-          es öffnet sich die Tabelle mit allen Einsichtnahmen des gewählten Monats
-          wenn auf die Taste der Summe der Einsichtnahmen (blau gekennzeichnet) geklickt wir, öffnet sich die Auflistung mit der genauen Uhrzeit
-
Datum: 31.8.2011
[Openkat]

Wenn in Openkat bei Mappenauszügen folgende Meldung aufscheint “Parzelle kann nicht freigegeben werden” bedeutet ?


Wenn in Openkat bei Mappenauszügen folgende Meldung aufscheint “Parzelle kann nicht freigegeben werden” bedeutet dies, dass aufgrund von Neuvermessungen dieser Teil der Katastermappe in Openkat nicht publiziert werden kann; der gewünschte Auszug ist aber direkt beim betreffenden Amt erhältlich.

 

Datum: 10.1.2011
[Openkat]

Welche Unterlagen brauche ich um den Zugang zu Openkat frei zu schalten?


Wir ersuchen Sie dazu unter dem nachfolgenden Link alle dazu nötigen Informationen nachzulesen und sich die erforderlichen Dokumente herunterzuladen:
Datum: 18.10.2010
[Openkat]
Wer kann in Openkat Kataster - und Grundbuchsdaten online abfragen?
Um in Openkat Abfragen online durchführen zu können, muss ein kostenpflichtiger  Benutzungsvertrag abgeschlossen werden.
Datum: 18.10.2010
[Kataster]

Welches sind die Öffnungszeiten der Grundbuch- und Katasterämter?


Siehe den Bereich „Kontakte“ unter der Internetadresse:


http://www.provinz.bz.it/kataster-grundbuch/

Datum: 12.6.2009
[Kataster]

Ich müsste für ein Formular Katasterertrag unserer Wohnung heraussuchen.Wo kann ich das machen? Und kann ich das auch anfragen oder nur der eingetragene Besitzer der Wohnung?


Der Katasterertrag ist ersichtlich aus der Katastereinsichtnahme. Dieses kostenpflichtige Dokument erhalten sie in jedem Katasteramt und vielleicht auch in Ihrer Gemeinde (nicht alle Gemeinden bieten diesen Dienst an). Jeder kann diese Katastereinsichtnahme erhalten, nicht nur der Besitzer.Anbei der link zur Auflistung der Katasterämter:
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/aemter-abteilungen.asp?

 

Datum: 12.6.2009
[Grundbuch]

Wenn ein Vertrag mit der Provinz Bozen abgeschlossen wurde, muss um auch Abfragen in der Provinz Trient Abfragen tätigen zu können ein eigener Vertrag auch in Trient abgeschlossen werden?


Wer einen Vertrag mit der Provinz Bozen abgeschlossen hat, kann auch Einsichtnahmen auf die Daten in der Provinz Trient vornehmen.
Man wähle dazu, die Auswahl „Utility Anwender“ des linken Auswahlfensters  und „Provinz wechseln“ im rechten Auswahlfenster

Datum: 12.6.2009
[Grundbuch]

Ich habe die Zustellung der  Grundbuchsakten (Decreto tavolare usw.) soeben nur in italienischer Sprache erhalten. Ersuche mitzuteilen, warum ich (Erklärung als Angehöriger der deutschen Sprachgruppe) diese Akten nicht auch in deutscher Sprache zugestellt bekomme (ohne zusätzliche Spesen)?


Auf Grund des Artikels 8 des  Regionalgesetzes 22/93 ist das Grundbuchamt gezwungen das Grundbuchdekret in der Sprache zu verfassen in welcher der Grundbuchsantrag gestellt wurde.
In Anwendung des Artikels 20, Absatz 8, des D.P.R. vom 15.07.1988, Nr. 574 kann der Empfänger innerhalb 15 Tagen nach Zustellung des Grundbuchdekretes über  den Gerichtsvollzieher vom Grundbuchsamt die Übersetzung des Dekretes verlangen (so wie es auf dem Umschlag der Zustellung geschrieben steht)

Datum: 12.6.2009