Beton und Stahl

In diesem Bereich werden vorwiegend die Prüfungen für die Qualitätskontrolle von Beton und Stahl durchgeführt, wie sie vom Gesetz 1086 aus dem Jahr 1971 für Baustoffe für tragende Strukturen vorgeschrieben sind.
Neben der Bestimmung der Druckfestigkeit von Beton werden auch seine Durchlässigkeit, sein Frost- Tauverhalten mit und ohne Tausalze ermittelt. Es werden die notwendigen Eignungsprüfungen an Zuschlägen durchgeführt, um deren Eignung für die Betonherstellung zu ermitteln. Von Baustählen können neben der Zugfestigkeit auch die Kerbschlagzähigkeit und die Härte bestimmt werden.
An Fertigteilen (z.B. Betonrohre, Schächte usw.) und an Baustoffen für tragende Bauteile (z.B. Ziegel, Platten usw.) werden all jene Prüfungen durchgeführt, die notwendig sind, um ihre Übereinstimmung mit den technischen Angaben zu ermitteln.
Es werden aber auch Prüfungen an Materialien für die Ermittlung ihrer technischen Eigenschaften und ihre Eignung als Baumaterial durchgeführt (z.B. Abriebsversuche und Frostverhalten von Naturstein).
An das Labor wenden sich normalerweise Bauleiter nachdem sie verpflichtet sind, die Qualität der Baumaterialien für ihre Bauvorhaben, sei es öffentlicher oder privater Natur, zu überprüfen. Auch Firmen und private Bauherren, welche Überprüfungen und Kontrollen von Baumaterialien durchführen wollen, können Prüfungen beantragen.

Nützliche Links: Offizielle Internetseite des “Consiglio Superiore dei Lavori Pubblici”

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