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Südtiroler Oberschulen
Mit dem Schuljahr 2008/2009 sind sämtliche für Oberschulen in Südtirol anfallenden Schulgebühren abgeschafft worden. Betroffen sind Einschreibe-, Prüfungs- und Diplomgebühren.
Freie Universität Bozen
Für die Berechnung der Studiengebühren werden auch die Jahre, die wiederholt wurden, mitgezählt. Bei einem Einstieg in ein höheres Jahr in Folge einer Prüfungsanerkennung werden die anerkannten Studienjahre mitgezählt.
Für die Studierenden der Fachlaureatsstudiengänge erfolgt die Erhöhung erst ab dem zweiten Jahr der Überschreitung. Die Erhöhung ist auf die Studierenden der Zusatzausbildung für den Integrationsunterricht nicht anzuwenden.
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Frei Universität Bozen
Kindergarten
Das Höchstmaß der Monatsgebühren an den Landeskindergärten, welche die mit der Führung von Landeskindergärten betrauten Körperschaften von den Eltern verlangen können, liegt bei:
maximal 75,00 Euro im Monat
Monatsgebühr Vollzeit: 97,50 Euro
Die Selbstkosten werden von den Gemeinden festgelegt!
Kinderhort
Der Kinderhort ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Kleinkinder, bestehend aus Räumlichkeiten, Rythmen, Instrumente und Personen, welche als Ziel die harmonische Entwicklung des Kindes haben, und geeignete Betreuung und Erziehung anbieten, um die Familie zu begleiten und zu unterstützen, indem sie dieser ermöglichen, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren.
Zur Zielgruppe gehören Kinder von 3-36 Monaten. Es sind Abteilungen für Säuglinge (unter 1 Jahr) und Abteilungen für entwöhnte Kleinkinder (über 1 Jahr) vorgesehen.
Das pädagogische Konzept ist ausgerichtet auf eine tägliche längere (in der Regel den ganzen Tag) und regelmäßige (alle Werktage) Anwesenheit des Kindes.
Es ist die Kostenbeteiligung von Seiten der Benützer/Eltern in Verhältniss zur eigenen Einkommens- und Vermögenslage vorgesehen; um eine Tarifenbegünstigung anzusuchen müssen die Eltern ihre wirtschaftliche Situation erklären und beweisen.
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Amt für Familie, Frau und Jugend - Kinderhorte
Kindertagesstätte
Die Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung für Kinder mit dem Zweck der Aufnahme, Betreuung und Erziehung um der Familie zu ermöglichen, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren.
Zur Zielgruppe gehören Kinder von 0-36 Monaten. Das pädagogische Konzept ist ausgerichtet auf eine sehr veränderbare Anwesenheit des Kindes: auch nur für wenige Stunden am Tag oder an wenigen Tagen in der Woche (große Flexibilität).
Nach dem Inkrafttreten des DLH Nr. 10/2008 in Ergänzung zum DHL Nr. 43/2005 sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, die Kostenobergrenze von monatlich 400 €/Kind einzuhalten.
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Kindertagesstätten - Amt für Familie, Frau und Jugend