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Steuern
IMU - Gemeindesteuer / ICI - Gemeindeimmobiliensteuer
IMU - Gemeindesteuer
ICI - Gemeindeimmobiliensteuer
Was ist die Gemeindeimmobiliensteuer?
Es handelt sich um eine Gemeindesteuer die im Jahr 1993 mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 504/92 entstanden ist. Die Grundlage der Steuer ist der Besitz von Gebäude, Baugründe und landwirtschaftliche Gründe innerhalb dem Staatsterritorium. Hebesätze und Freibeträge werden jährlich von den Gemeinden festgelegt.
Die Einzahlung der jährlich geschuldeten Steuer kann in zwei Raten erfolgen:
1. Akontozahlung innerhalb 30. Juni des Steuerjahres: 50% der in den zwölf Monaten des Vorjahres geschuldeten Steuer
2. Saldozahlung innerhalb 20. Dezember des Steuerjahres, abzüglich der Akkontozahlung
Berechung:
ICI = (Katasterertrag + 5% Aufwertung) * Kategoriekoeffizient * Hebesatz – Freibetrag
Katasterertrag: ist im Gebäude- bzw. Grundkataster eingetragen
Kategoriekoeffizient: variabel je nach Kategorie
Hebesatz: wird von der Gemeinde vorgegeben (in Promille)
Freibetrag: wird von der Gemeinde vorgegeben (in Euro)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu detaillierten Berechungskriterien erhalten Sie in Ihren Gemeindeämtern!
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IRPEF - Einkommenssteuer der natürlichen Personen
Was ist der Einkommenssteuer - Zuschlag (IRPEF)?
Der kommunale IRPEF-Zuschlag wurde im Rahmen eines fiskalischen Dezentralisierungsprozesses mit Legislativdekret Nr. 360/1998 und nachfolgenden Änderungen eingeführt. Seit 1999 wird er angewandt. Es handelt sich dabei um einen optionalen und variablen Zuschlag, der im Ermessensspielraum der Gemeinden liegt, die ihn mit Gemeinderatsbeschluss einführen können und der von Gemeinde zu Gemeinde verschieden hoch sein kann. Der Höchstsatz des IRPEF-Zuschlages liegt bei 0,5 Prozentpunkten, wobei die jährliche Steigerungsrate 0,2 Prozentpunkte nicht überschreiten darf.
Wie wird sie berechnet?
Einkommenzusatzsteuer = jährliche Steuerbemessungsgrundlage * IRPEF-Zuschlag / 100
Die Zahlung erfolgt im Folgejahr nach unterschiedlichen Modalitäten und Raten je nachdem, ob es sich um Einkünfte aus abhängiger oder aus selbstständiger Arbeit handelt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu detaillierten Berechungskriterien erhalten Sie in Ihren Gemeindeämtern!