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a) Traditionelle Lehre
Die Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms (traditionelle Lehre) bietet jungen Menschen die Möglichkeit nach der Mittelschule einen praktischen Beruf zu erlernen und die Bildungspflicht zu erfüllen.
Ein Lehrverhältnis eingehen können Jugendliche, die zwischen 15 und 24 Jahre (24 und 365 Tage) alt sind. Minderjährige müssen zudem den Mittelschulabschluss vorweisen.
Die traditionelle Lehre dauert drei oder vier Jahre. Dreijährige Lehren führen zu einer beruflichen Qualifikation (Berufsbefähigungszeugnis), vierjährige Lehren zu einem Berufsbildungsdiplom.
Die Dauer der Lehre in den einzelnen Berufen ist in der Lehrberufsliste festgelegt: im ersten Abschnitt der Liste sind alle Lehrberufe mit dreijähriger Lehrdauer enthalten, im zweiten Abschnitt jene mit vierjähriger Dauer.
Die Lehre ist dual aufgebaut. Das heißt, die Ausbildung des Lehrlings erfolgt sowohl am Arbeitsplatz als auch im Unterricht an den Berufsschulen.
Die traditionelle Lehre endet mit der Lehrabschlussprüfung.
Im Rahmen der traditionellen Lehre ist es für Lehrlinge mit individuellen Bedürfnissen auch möglich personenbezogene Lernwege zu beschreiten.
Kontakt:
Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung
0471 416 980
lehrlingswesen@provinz.bz.it
Betriebliche Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen
Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, müssen die sogenannten "betrieblichen Ausbildungsstandards" erfüllen.
Berufspädagogische Kurse für Ausbilder/-innen
Der Ausbilder/die Ausbilderin des Lehrlings muss neben einer fachlichen Ausbildung auch über vom Land anerkannte berufspädagogische Kompetenzen verfügen.
Schulische Ausbildung
Lehrlinge sind verpflichtet die Berufsschule zu besuchen. Hier finden Sie Informationen zu Schulbesuch, Schulstandorten und Splitterberufen.
Die Lehrabschlussprüfung
Die Lehre endet mit der Lehrabschlussprüfung. Hier finden Sie Informationen zu Zulassung, Befreiung, Gleichstellung und Prüfung für Privatisten.
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[Lehre in der Bildungspflicht]
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