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Berufspädagogische Kurse für Ausbilder/-innen

Das Lehrlingsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin im Lehrvertrag einen Ausbilder/eine Ausbilderin namhaft machen muss, der/die für die betriebliche Ausbildung des Lehrlings verantwortlich ist.
Der Ausbilder/die Ausbilderin muss berufspädagogische Kompetenzen nachweisen. Die Landesverwaltung bietet dafür an den Landesberufsschulen den 16-stündigen Kurs "Lehrlinge erfolgreich ausbilden" an.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.