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Drei Formen der Lehre: Traditionelle Lehre, Höhere Lehre und Diplomlehre

Lehre

Formen der Lehre, Lehrberufe und Bildungsordnungen

Lehrberufe und Bildungsordnungen

Eine Lehre kann in Südtirol in insgesamt 120 Berufen des Handwerks, der Industrie, des Gastgewerbes, des Handels und der Landwirtschaft absolviert werden.

Voraussetzungen für eine Lehre im 10. Pflichtschuljahr

Voraussetzungen für eine Lehre im 10. Pflichtschuljahr

Südtirols Jugendliche können das 10. Pflichtschuljahr auch in Form der Lehre absolvieren. Die Voraussetzungen sind: Mindestalter 15 Jahre, Mittelschuldiplom und positiv abgeschlossenes 9. Pflichtschuljahr.

Lehrvertrag

Lehrvertrag und schulische Ausbildung

Der schriftliche Lehrvertrag zwischen Arbeitgeber/-in und Lehrling ist die Grundlage des Lehrverhältnisses.

Schulische Ausbildung

Splitterberufe

Lehrlinge sind verpflichtet die Berufsschule zu besuchen. Hier finden Sie Informationen zu Schulbesuch, Schulstandorten und Splitterberufen.

Die Lehrabschlussprüfung

Befreiung von der Lehrabschlussprüfung/Gesellenprüfung bzw. Antrag auf Gleichwertigkeit von Titeln und Ausbildungen

Die Lehre endet mit der Lehrabschlussprüfung. Hier finden Sie Informationen zu Zulassung, Befreiung, Gleichstellung und Prüfung für Privatisten.

Lehrlingsbewilligung

Lehrlingsbewilligung

Lehrlinge einstellen dürfen Betriebe, die über eine Bewilligung zur Ausbildung von Lehrlingen im entsprechenden Lehrberuf verfügen.

Berufspädagogische Kurse für Ausbilder/-innen

Berufspädagogik für Ausbilder/-innen

Der Ausbilder/die Ausbilderin des Lehrlings muss neben einer fachlichen Ausbildung auch über vom Land anerkannte berufspädagogische Kompetenzen verfügen.

X-CHANGE - Lehrlingsaustausch

X-CHANGE - Lehrlingsaustausch

Hier finden Sie alle Informationen zum grenzüberschreitenden Lehrlingsaustausch.