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Lehre
Formen der Lehre, Lehrberufe und Bildungsordnungen
Eine Lehre kann in Südtirol in insgesamt 120 Berufen des Handwerks, der Industrie, des Gastgewerbes, des Handels und der Landwirtschaft absolviert werden.
Voraussetzungen für eine Lehre im 10. Pflichtschuljahr
Südtirols Jugendliche können das 10. Pflichtschuljahr auch in Form der Lehre absolvieren. Die Voraussetzungen sind: Mindestalter 15 Jahre, Mittelschuldiplom und positiv abgeschlossenes 9. Pflichtschuljahr.
Lehrvertrag
Der schriftliche Lehrvertrag zwischen Arbeitgeber/-in und Lehrling ist die Grundlage des Lehrverhältnisses.
Schulische Ausbildung
Lehrlinge sind verpflichtet die Berufsschule zu besuchen. Hier finden Sie Informationen zu Schulbesuch, Schulstandorten und Splitterberufen.
Die Lehrabschlussprüfung
Die Lehre endet mit der Lehrabschlussprüfung. Hier finden Sie Informationen zu Zulassung, Befreiung, Gleichstellung und Prüfung für Privatisten.
Lehrlingsbewilligung
Lehrlinge einstellen dürfen Betriebe, die über eine Bewilligung zur Ausbildung von Lehrlingen im entsprechenden Lehrberuf verfügen.
Berufspädagogische Kurse für Ausbilder/-innen
Der Ausbilder/die Ausbilderin des Lehrlings muss neben einer fachlichen Ausbildung auch über vom Land anerkannte berufspädagogische Kompetenzen verfügen.
X-CHANGE - Lehrlingsaustausch
Hier finden Sie alle Informationen zum grenzüberschreitenden Lehrlingsaustausch.