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Schulische Ausbildung

Der Lehrling wird vom Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung in der zuständigen Berufsschule angemeldet.
Gibt es mehrere Schulstandorte , wird der Lehrling an der Schule angemeldet, die am nächsten am Firmensitz liegt. Nur Lehrlinge im Gastgewerbe besuchen die Schule, die am nächsten bei ihrem Wohnort liegt.
Die jeweilige Berufsschule informiert Lehrling und Betrieb rechtzeitig über den Berufsschulbesuch.

Der Lehrling besucht die Berufsschule 3 Jahre lang für 50 Tage pro Schuljahr.
Der Unterricht findet
>      in Blockkursen von 10 Wochen oder
>      an einem oder zwei Tagen wöchentlich statt.
Die genaue Organisationsform unterscheidet sich je nach Schule und Schuljahr.

Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin hat die Pflicht, dich für die Dauer des Unterrichts und der Prüfungen von der Arbeit frei zu stellen. Die Unterrichtszeit gilt als Arbeitszeit.

Kosten für den Berufsschulbesuch

Berufsschule in Südtirol:

Der Unterricht an den Berufsschulen ist kostenlos. Das Land Südtirol trägt zudem einen großen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Berufsschulbesuches oder erstattet diese zurück. Lehrlinge müssen sich aber an den Kosten beteiligen.

Lehrlinge können das ABO+ Jahresabonnement für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Anspruch nehmen. Anrecht darauf haben alle, die am 31. Dezember des Schuljahres nicht älter als 26 Jahre sind und eine Lehre absolvieren. Näheres dazu unter www.provinz.bz.it/mobilitaet

Berufsschule außerhalb Südtirols:

Das Land übernimmt zur Gänze die Schulgebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Schulbesuches im Ausland oder erstattet diese zurück.

Weiters werden die Ausgaben für zwei Hin- und Rückfahrten rückvergütet. Die Beträge richten sich nach den Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel. Richten Sie das entsprechende Gesuch an das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung.


Schulbesuch außerhalb Südtirols

Für Berufe mit sehr wenigen Lehrlingen gibt es keine schulische Ausbildungsmöglichkeit in Südtirol, man spricht von »Splitterberufen«. Die Lehrlinge aus den Splitterberufen besuchen entsprechende Fachklassen an einer Berufsschule im deutschsprachigen Ausland, vorwiegend in Österreich. 

Die Einschreibung an der Schule im Ausland erfolgt durch das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung.


Kontakt

Schulbesuch in Südtirol:
Christine Kofler
0471 416 986
Christine.Kofler@provinz.bz.it

Schulbesuch im Ausland:
Corinna Guida
0471 416 987
Corinna.Guida@provinz.bz.it