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für Arbeitssuchende / Beschäftigte
Förderungen über die Staatsgesetze Nr. 53/2000 und Nr. 236/1993
Einzelpersonen
Die Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung vergibt Beiträge an Einzelpersonen für den Besuch von beruflichen Weiterbildungskursen (bzw. für ein individuelles berufliches Weiterbildungsprojekt). Die Beiträge werden so lange gewährt, bis die Geldmittel erschöpft sind.
Wer kann ansuchen?
- Personen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind (von Unternehmen, die zur Beitragsleistung gemäß Art. 12 des Gesetzes 160/75, abgeändert durch Art. 25 des Gesetzes 845/78, verpflichtet sind)
- Personen in Mobilität oder Lohnausgleichskasse
- Personen, welche nachweislich seit mindestens 3 Monaten arbeitslos sind und in Vergangenheit bereits bei einem/r privaten Arbeitgeber/in beschäftigt waren.
Voraussetzung sind u.a.:
- Der/die Gesuchsteller/in muss in Südtirol ansässig sein oder seine/ihre Arbeitsleistung in einem Betrieb in Südtirol erbringen.
- Im Falle von Umschulungsmaßnahmen muss das Weiterbildungsprojekt eine auf Landesebene anerkannte Berufstätigkeit betreffen.
- Der Weiterbildungskurs ist nicht durch anderweitige öffentliche Mittel co/finanziert; außerdem ist er in der Regel nicht bereits durch das Aus- und Weiterbildungsangebot der Landesberufs- und Fachschulen in Südtirol abgedeckt.
Beitragshöhe und Anteil der öffentlichen Finanzierung
- Der maximale Beitrag beträgt 1.500,00 Euro inkl. Mwst.
- Der öffentliche Beitrag beträgt nicht mehr als 80% der vom Begünstigten getragenen Kurskosten. Die Differenz muss vom/von der Gesuchsteller/-in selbst übernommen werden.
- Die Kurskosten müssen mindestens 400,00 Euro (inkl. Mwst.) betragen, damit ein Beitrag gewährt wird.
Einreichetermin
Die Genehmigung des Ansuchens muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt monatlich. Beachten Sie bitte, dass nur jene Gesuche, die innerhalb des 10. des jeweiligen Monats vorgelegt werden, noch im selben Monat bewertet und genehmigt werden können.
Die allgemeinen Kriterien zur Beitragsvergabe, sowie die aktuelle Ausschreibung und das entsprechende Gesuchsformular finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort »Formulare«.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Inge Clementi, Tel. 0471 41 69 19, E-Mail: Inge.Clementi@provinz.bz.it
Christof Jaufenthaler, Tel. 0471/41 69 13, E-Mail: Christof.Jaufenthaler@provinz.bz.it
Dr. Thomas Prunner, Tel. 0471 41 69 30, E-Mail: Thomas.Prunner@provinz.bz.it
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