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für Betriebe / Körperschaften
Förderungen über das Staatsgesetz Nr. 236/93 (Bildungsgutscheine für Südtiroler Klein- und Kleinstbetriebe!)
Südtiroler Klein- und Kleinstunternehmen können für die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/-innen unbürokratisch um eine Förderung in Form von betrieblichen Bildungsgutscheinen ansuchen.
Mit dieser Möglichkeit zielt der Bereich Deutsche Berufsbildung auf die Förderung von Bildungsgängen ab, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Betriebe und der einzelnen Arbeitnehmer/-innen abgestimmt sind. Diese werden zwischen Betrieb und Arbeitnehmer/-in vereinbart. Der betriebliche Bildungsgutschein finanziert die Teilnahme an einem solchen Bildungsgang, der aus einem oder mehreren Weiterbildungskursen bestehen kann.
Wer kann um betriebliche Bildungsgutscheine ansuchen?
Südtiroler Klein- bzw. Kleinstunternehmen mit höchstens 15 Angestellten. Zielgruppe der Bil-dungsmaßnahmen sind deren Beschäftigte, unabhängig von ihrer Qualifikation und der Art des Arbeitsverhältnisses.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden finanziert?
Die Weiterbildungsmaßnahmen, für welche um eine Finanzierung angesucht wird, behandeln fachlich-berufliche Themen die den Wirtschaftssektor des ansuchenden Unternehmens betreffen. Außerdem berücksichtigen sie die Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedürfnisse der einzelnen Arbeitnehmer/-innen. Die betrieblichen Bildungsgutscheine sind für das In- und Ausland verwendbar.
Welche Kosten deckt der betriebliche Bildungsgutschein ab?
Ein betrieblicher Bildungsgutschein deckt maximal 80% der Gesamtkosten für den Besuch der Weiterbildungsmaßnahme ab, welche sich aus der Kursgebühr und den Kosten für den Arbeitsausfall zusammensetzen. Auf jeden Fall kann der öffentliche Beitrag maximal die Höhe der Kursgebühr betragen.
Ein Unternehmen kann für höchstens fünf seiner Beschäftigten einen Bildungsgutschein beantragen. Der Gesamtbetrag je Unternehmen beträgt 9.000,00 Euro.
Wann und wie lange können betriebliche Bildungsgutscheine beantragt werden?
Die Anträge der Unternehmen können ab sofort bei den Bildungsressorts des Landes, Bereichen für Berufsbildung, vorgelegt werden. Nach einer entsprechenden Überprüfung und Genehmigung durch eine eigens dafür ernannte Kommission werden die betrieblichen Bildungsgutscheine bis zur Erschöpfung der Geldmittel gewährt. Fälligkeiten: innerhalb des 10. jeden Monats.
Die Ausschreibung mit den Kriterien und das entsprechende Gesuchsformular samt Anlagen finden Sie auf unserer Homepage www.provinz.bz.it/berufsbildung unter dem Stichwort „Formulare“ - Bildungsgutscheine für Betriebe
Ihre Ansprechpartner/-innen für Informationen und Unterstützung bei der Einreichung der Anträge sind:
Thomas Prunner, Tel 0471/416930, e-mail: thomas.prunner@provinz.bz.it
Verena Hilpold, Tel 0471/416927, e-mail: verena.hilpold@provinz.bz.it;
Förderungen über das Landesgesetz Nr. 29/1977
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.
Förderungen über das Staatsgesetz Nr. 236/1993
(Betriebs-, gebiets- oder branchenbezogene Bildungspläne)
Betriebs-, gebiets- oder branchenbezogene Bildungsprojekte können von folgenden Unternehmen oder Körperschaften eingereicht und durchgeführt werden:
a) von Unternehmen, wenn es sich um betriebliche Bildungspläne handelt
b) von zeitweiligen Firmengemeinschaften oder Interessensvereinigungen (ATI oder ATS), wenn es sich um branchen- oder gebietsbezogene Bildungspläne handelt.
Zielgruppe:
Zielgruppe der Bildungsmaßnahmen sind Beschäftigte von privaten ArbeitgeberInnen, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und der Qualifikation, sowie Mitglieder von Genossenschaften die zur Beitragsleistung gemäß Art. 12 des Gesetzes 160/75, abgeändert durch Art. 25 des Gesetzes 845/78, verpflichtet sind. Diese müssen jedenfalls in einer Betriebsstätte des Unternehmens oder am Rechtssitz des Unternehmens in Südtirol beschäftigt sein.
Geldmittel und öffentlicher Beitrag:
600.001,00 Euro stehen insgesamt für die Beitragsvergabe zur Verfügung. Dabei darf der öffentliche Beitrag für jeden einzelnen „Bildungsplan“ (jedes einzelne Projekt) den Betrag von 100.000,00 Euro nicht übersteigen.
Bedingungen:
Die Projekte müssen innerhalb des 10. jeden Monats bei den Bildungsressorts des Landes, Bereichen für Berufsbildung, eingehen. Nach einer entsprechenden Überprüfung und Genehmigung durch eine eigens ernannte Kommission werden die Beiträge bis zur Erschöpfung der Geldmittel gewährt.
Unterlagen u.a.:
Dem Bildungsplan muss ein Abkommen mit einer entsprechenden Stellungnahme beigelegt werden, welches von den VertreterInnen der Sozialpartner, d.h. sowohl von den Arbeitgeber- als auch von den Arbeitnehmerverbänden des betroffenen Wirtschafts-/Produktionsbereichs zu unterzeichnen ist.
Die aktuelle Ausschreibung und das entsprechende Gesuchsformular samt Anlagen finden Sie auf unserer Homepage www.provinz.bz.it/berufsbildung unter dem Stichwort „Formulare“.
Weitere Informationen:
Dr. Thomas Prunner, Tel 0471/416930, E-Mail: thomas.prunner@provinz.bz.it
Dr. Verena Hilpold, Tel 0471/416927, E-Mail: verena.hilpold@provinz.bz.it