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für Lehrlinge

Um das Recht auf Ausbildung zu garantieren bzw. die Berufsbildung zu fördern gewährt die Landesverwaltung, vorbehaltlich der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten den Lehrlingen finanzielle Unterstützung. In Folge eine Übersicht der Fürsorgemaßnahmen:

Unterkunft und Verpflegung im Heim

Während des Berufschulbesuchs kann Lehrlingen Unterkunft und Verpflegung in den von der Landesverwaltung geführten bzw. konventionierten Heimen gewährt werden. Für die Leistung ist ein Kostenbeitrag zu bezahlen, der vom 1. bis zum 3. Schuljahr aufsteigend gestaffelt ist:

  • im 1. Schuljahr monatlich mit 112,60 €
  • im 2. Schuljahr mit 168,90 €
  • im 3. Schuljahr mit 225,20 €
  • Kein Betrag ist für die Verpflegung zu leisten;

Mittagessen

An Schul- und Prüfungstagen besteht der Zugang zur Mensa, die an die Schule angeschlossen ist. Für das Mittagessen ist ein entsprechender Kostenbeitrag zu bezahlen (für das volle Menü 2,80 €, für den Tagesteller 2,00 €). Fehlt an der Schule eine Ausspeisung, kann das Mittagessen in einem öffentlichen Lokal, mit deren Führung die Landesverwaltung eine Vereinbarung abgeschlossen hat, zu denselben Bedingungen eingenommen werden.
Falls vorhanden kann der von der Gemeinde geführte Schulausspeisungsdienst genutzt werden. In diesem Fall gelten die von den Gemeinden festgelegten Kostenbeteiligungen.

Beförderung

Lehrlinge können um Zulassung zur Schülerbeförderung ansuchen. Wer Anrecht hat, kann in der Unterrichtszeit auf der Strecke Wohnort – Schule den öffentlichen Liniendienst benutzen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Abteilung Mobilität
Amt für Personenverkehr
Landhaus 3 b, Crispistr. 10
39100 Bozen
Tel.: 0471 415480
Fax: 0471 415499
http://www.provinz.bz.it/mobilitaet/
E-Mail: personenverkehr@provinz.bz.it

Rückerstattung der Heim- und Fahrtspesen für Lehrlinge in den Splitterberufen

Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.