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für Schüler/- innen

Um das Recht auf Ausbildung zu garantieren bzw. die Berufsbildung zu fördern, gewährt die Landesverwaltung, vorbehaltlich der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten, den Schülern/-innen und Kursteilnehmern/-innen finanzielle Unterstützung.
In Folge eine Übersicht der Fürsorgemaßnahmen:

Unterkunft und Verpflegung im Heim

In den von der Landesverwaltung geführten Heimen wird Unterkunft und Verpflegung gewährt wobei ein monatlicher  Kostenbeitrag zu entrichten ist.

  • für Unterkunft und Verpflegung 303,40 €.
  • für Unterkunft, Frühstück und eine Hauptmahlzeit 224,70 €
  • für Unterkunft 109,50 €

Mittagessen

An Schul- und Prüfungstagen besteht der Zugang zur Mensa, die an die Schule angeschlossen ist. Für das Mittagessen ist ein entsprechender Kostenbeitrag zu bezahlen (für das volle Menü 2,80 €, für den Tagesteller 2,00 €). Fehlt an der Schule eine Ausspeisung, kann das Mittagessen in einem öffentlichen Lokal, mit deren Führung die Landesverwaltung eine Vereinbarung abgeschlossen hat, zu denselben Bedingungen eingenommen werden.
Bei Vorhandensein kann der von der Gemeinde geführte Schulausspeisungsdienst genutzt werden. In diesem Fall gelten die von den Gemeinden festgelegten Kostenbeteiligungen.

Beförderung

Wer um Schülerbeförderung angesucht und Anrecht darauf hat, kann in der Unterrichtszeit, auf der Strecke Wohnort – Schule, und während des verpflichtenden Praktikums, auf der Strecke Wohn- Praktikumsort, den öffentlichen Liniendienst benutzen.
Für Schüler/-innen aus dem Sozialbereich übernimmt die Landesverwaltung, während des verpflichtenden Praktikums, die Fahrtkosten, jedoch nur bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Liegt der Praktikumsort im Ausland, werden nur zwei Fahrten vergütet: die An- und Rückreise. Bei Verwendung von anderen Transportmitteln wird die Fahrtkostenrückvergütung nur in Ausnahmefällen gewährt und nur im Ausmaß der für die öffentlichen Verkehrsmittel geltenden Tarife.
Eine Rückvergütung der Fahrtkosten kann nur dann beantragt werden, wenn die Ausgaben den Betrag von 100,00 € überschreiten.

Studienbeihilfen

Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung
Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Tel. 0471 412950
Fax 0471 412959
http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/
E-Mail:

Besondere Fürsorgemaßnahmen

Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die im Rahmen von spezifischen Projekten Kurse außerhalb der Provinz besuchen, können die Übernahme der damit zusammenhängenden Kosten durch die Landesverwaltung beantragen.
Ausbildungsbetrieben wird ein Beitrag gewährt, wenn Lehrlinge mit besonderen Bedürfnissen beschäftigt werden, sofern keine verpflichtende Aufnahme besteht.

Kostenlose und leihweise Überlassung von Schulbüchern

Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung
Andreas-Hofer-Straße 18
39100 Bozen
Tel. 0471 412950
Fax 0471 412959
http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/
E-Mail:  

Taschengeld

Anrecht auf Gewährung des Taschengeldes während des Praktikums haben:

  • Teilnehmer/-innen an berufsbildenenden Vollzeitkursen im Bereich der Sozialdienste, in deren Ausbildungsprogramm ein Praktikum vorgesehen ist;
  • Teilnehmer/-innen an berufsbegleitenden Kursen im Bereich der Sozialdienste, in deren Ausbiludungsprogramm ein Praktikum vorgesehen ist und die kein Einkommen im Zeitraum 1. September bis 31. August des entsprechenden Ausbildungsjahres beziehen;
  • Teilnehmer/-innen an berufsbegleitenden Kursen im Bereich der Sozialdienste, in deren Ausbildungsprogramm ein Praktikum vorgesehen ist, die ein Arbeitsverhältnis haben und das Praktikum außerhalb der eigenen Struktur absolvieren, sowie ein persönliches Einkommen im Zeitraum 1. September bis 31. August des entsprechenden Ausbildungsjahres beziehen, das den jährlichen Betrag des Lebensminimums nicht überschreitet.

Das Ansuchen muss innerhalb von 30 Tagen nach Kursbeginn bei der zuständigen Landesfachschule für Sozialberufe eingereicht werden. All jene, die an einem berufsbegleitenden Kurs teilgenommen haben (Punkt b und c) bestätigen zudem innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Ausbildungsjahres ihre Einkommenssituation.

Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Landesfachschule für Sozialberufe

Wolkensteingasse 1
I-39100 Bozen
Tel.: (+39) 0471 / 97 34 94
Fax: (+39) 0471 / 98 07 28
http://www.sozialberufe.berufsschule.it/
E-Mail: lfs.bz-sozialberufe@schule.suedtirol.it