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- Inhalte dieser Seite
- Zulassung zur Meisterprüfung im Handwerk und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
- Zulassung zur Meisterprüfung im Handel und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
- Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
- Zulassung zu den Meisterkursen
- Befreiung von der Meisterprüfung
Wie werde ich Meister/-in?
Sie sind in einem praktischen Beruf des Handwerks, der Gastronomie, des Handels tätig?
Sie haben Ihren Beruf über die Lehre oder an der Fachschule erlernt oder Sie sind gar ein Quereinsteiger, verfügen aber über eine solide Berufserfahrung?
Sie streben eine fundierte Zusatzqualifikation in Ihrem Beruf an?
Dann liegen Sie mit der Meisterausbildung richtig. Die angehenden Meister entwickeln nicht nur die fachlichen Fähigkeiten in ihrem Beruf, sondern erweitern auch ihre Kompetenz in Betriebsführung sowie im Umgang mit Kunden und Mitarbeitern. Einen Klick auf die Meisterberufe und Sie wissen, in welchen Berufen Sie Meister werden können.
Wenn Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, suchen Sie bitte um Zulassung an. Wir informieren alle Meisterkandidaten über das Angebot an Vorbereitungskursen.
Zulassung zur Meisterprüfung im Handwerk und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.
Zulassung zur Meisterprüfung im Handel und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.
Zulassung zur Meisterprüfung im Gastgewerbe und Antrag auf Befreiung von der Meisterprüfung
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.
Zulassung zu den Meisterkursen
Je nach Teilnehmerzahl werden zu den Meisterkursen Fachtheorie und Fachpraxis auch Teilnehmer zugelassen, welche bei Kursbeginn noch nicht die Voraussetzungen erreichen, um die Prüfungen abzulegen, diese jedoch im weiteren Verlauf des Meisterkurses erlangen.
Befreiung von der Meisterprüfung
Wenn Sie Prüfungen nachweisen, die inhaltlich dem Programm der Meisterprüfung entsprechen, können Sie die Befreiung von der Meisterprüfung beantragen. Wird ein Meisterkandidat von einem Prüfungsteil bzw. einzelnen Modulen befreit, so ist zu beachten, dass am Meisterbrief keine Abschlussnote aufscheint.
Zu den Formularen: Ansuchen um Zulassung zur Meisterprüfung und Antrag auf Befreiung