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Schülerheime: Neue Förderrichtlinien

Das Land beteiligt sich stärker an den Heimplatzkosten und setzt auf Qualitätsentwicklung.

Landesrat Achammer und a*sh-Vorsitzendr Mattivi - Foto: LPA/Ingo Dejaco

Bei der Förderung der Schülerheime will die Landesregierung neue Maßstäbe setzen. Auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer hat sie am Dienstag (7. August) neue Förderrichtlinien sowohl für die Führung der Schülerheime als auch für Investitionen in Schülerheime, Privatschulen und Studentenheime beschlossen. Der für Bildungsförderung zuständige Landesrat hat diese heute (Donnerstag, 9. August 2018) im Landhaus in Bozen gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Südtiroler Schülerheime "a*sh", Markus Mattivi, vorgestellt.  

"Nach 16 Jahren wurden die Richtlinien zur Förderung der Heime für Pflicht-, Ober und Berufsschüler überarbeitet", informierte einleitend Landesrat Achammer, "mit dem Ziel, beste Voraussetzungen für das Lernen und Wachsen der Schüler zu schaffen." Er lieferte auch einen Überblick über die Anzahl der Heime und der Heimschüler. In Südtirol gibt es derzeit 44 Schülerheime in denen 3.512 Schülerinnen und Schüler untergebracht sind. Mehr als ein Zehntel davon, nämlich 380 sind Tagesheimschüler, die den Nachmittag im Heim verbringen und abends nach Hause fahren. Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr sind leicht steigend. 14 Heime mit über 1.000 Plätzen sind landeseigene Heime mit öffentlicher Führung. Sieben Schülerheime mit 580 Plätzen gehören zwar dem Land, werden aber privat geführt, wobei der Führungsaufträge über öffentliche Verfahren vergeben werden. Hinzu kommen 23 private Heime, die rund 2.000 Plätze bieten. 

"Genau für diese Privatheime und die privat geführten Heime für Pflichtschüler und Oberschüler sind die neuen Richtlinien von Bedeutung", erklärte Landesrat Achammer. Diese Heime finanzieren sich zum einen über den Beitrag, den die Schüler beziehungsweise die Eltern bezahlen und der bei Vollpension monatlich - gestaffelt und einkommens- und vermögensabhängig - zwischen 360 und 420 Euro ausmacht, zum anderen über Landesbeiträge. "Diesen Landesbeitrag haben wir mit den neuen Richtlinien von 332 Euro um 108 Euro auf 440 Euro angehoben", sagte Achammer, der von einer "wesentlichen Erhöhung " sprach, "die ein kostendeckendes Arbeiten der Heime - die ja nicht gewinnorientiert sind - ermöglichen" solle.

Mit den Förderrichtlinien hat die Landesregierung auch die Qualitätskriterien aktualisiert. Zudem hat sie die Möglichkeit geschaffen, freie Heimplätze anderweitig zu nutzen, wobei die öffentliche Finanzierung hinfällig wird. Zudem können Heime künftig, wo nötig, auch am Wochenende geöffnet bleiben, wie beispielsweise an der Sportoberschule in Mals. 

a*sh-Vorsitzender Mattivi begrüßte die neuen Richtlinien. Die Entscheidung für das Heim falle aus unterschiedlichen Gründen, oft wegen des Schulortes, aber auch wegen der Gemeinschaft. "Wir wollen nicht nur Unterkunft und Verpflegung sein, sondern in einem sehr wichtigen Lebensabschnitt Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen", betonte Mattivi. Die bessere Finanzierung und die neuen Qualitätskriterien, die in Zusammenarbeit zwischen Land und a*sh entstanden sind, schüfen nun gute Voraussetzungen dafür.

LPA/jw

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