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Studiengebühren: Rückerstattung künftig für fast 60 Länder

Die Landesregierung hat die Rückerstattung der Studiengebühren reformiert: Studienorte in 57 Ländern werden berücksichtigt, der Betrag wird gedeckelt.

Das Land Südtirol dehnt die Rückerstattung der Studiengebühren auf 57 Länder aus - Foto: px

Das Land Südtirol erstattet im Rahmen seiner Studienförderung und im Sinne des Hochschulförderungsgesetzes aus dem Jahr 2004 jungen Menschen Studiengebühren zurück. Um diese Rückerstattung ansuchen können Studierende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Rangordnung der Anspruchsberechtigten für eine ordentliche Studienbeihilfe des Landes aufscheinen.

"Bisher hat das Land nur Studienorte in Italien und im deutschsprachigen Ausland berücksichtigt. Da unsere jungen Leute aber immer mobiler werden und die Landesregierung diese Internationalisierung begrüßt, haben wir uns heute in der Landesregierung darauf verständigt, die Fördermaßnahme auf Studienorte in über 57 Länder auszudehnen", erklärte bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Bei den 57 Ländern handelt es sich im Wesentlichen um solche, welche die sogenannte Lissabon-Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich von 1997 unterzeichnet haben. Gleichzeitig werden die Rückerstattungsbeträge gedeckelt: Die Studiengebühren werden bis zu 80 Prozent und bis zu maximal von 3.000 Euro rückerstattet. Nicht berücksichtigt werden Anträge unter 300 Euro. "Durch diese Maßnahme werden mehr jungen Südtirolerinnen und Südtirolern die Studiengebühren rückvergütet", ergänzt Bildungslandesrat Philipp Achammer.

Alle Südtiroler Jugendlichen, die also in einem der derzeit 57 Länder studieren, die von der Landesregierung festgelegt wurden, können ab dem kommendem akademischen Jahr 2018/19 um Rückerstattung der Studiengebühren ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass sie in dem Jahr, für das sie um Rückerstattung ansuchen, Anspruch auf Studienförderung haben. Studierende dürfen allerdings nur um Rückerstattung ansuchen, sofern die besuchte Universität keine Möglichkeiten einer Befreiung, Reduzierung oder Rückerstattung der Studiengebühren anbietet.  Im Fall einer Reduzierung durch die besuchte Universität kann mit der Differenz, falls diese über 300 Euro beträgt, angesucht werden.

Um den Übergang vom alten auf das neue System zu erleichtern, werden im kommenden akademischen Jahr 2018/19 für Einschreibung und Besuch einer Universität in Italien und im deutschen Kulturraum bezahlten Studiengebühren bis zu 80 Prozent rückerstattet, unabhängig vom neuen Maximalbetrag von 3.000 Euro. 

Informationen und aktuelle Staatenliste: www.provinz.bz.it/studiengebuehren

LPA/jw

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