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NEU: Online-Antrag für Beiträge zur teilweisen Deckung der Studiengebühren akademisches Jahr 2019/2020 - ab 16. Juni bis 31. Juli 2020

Studierende, die an einer Universität, einer universitären Einrichtung oder einer Fachhochschule eingeschrieben sind, wenn sie in der Rangordnung der Anspruchsberechtigten oder der Gewinner oder Geeigneten für die Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe aufscheinen, haben auch Anrecht um die Teilrückerstattung der Studiengebühren und - dies gilt nur für Südtirol - für die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium.

Ab dem 16. Juni und bis zum 31. Juli 2020 ist es möglich den Antrag über den von der Landesverwaltung zur Verfügung gestellten Online-Dienst einzureichen (www.provinz.bz.it/Studiengebuehren)

FS