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Gut begleitet in die Schule

Das Land vergibt den Begleitdienst für Schüler mit Behinderung neu. Vereinigungen ohne Gewinnabsicht sind bewerbungsberechtigt.

Vereinigungen ohne Gewinnabsicht können an der Vergabe für den Begleitdienst für Schüler mit Behinderungen teilnehmen. - Foto: pixabay

Das Land ist auf der Suche nach Partnern für die Begleitung von Kindern und Schülern mit Behinderung. Heute (20. November) wurde auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer der entsprechende Beschluss gutgeheißen. Neben dem Fahrdienst ist die Begleitung von Kindern mit Behinderung ein Dienst, der vom Land finanziert wird.

"Ein guter Schultag startet bereits beim Verlassen des Zuhauses. Vor allem für Kinder mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, fixe Bezugspersonen zu haben, auf die sie und die Eltern sich verlassen können. Es ist uns darum wichtig, den Dienst dauerhaft und an fachlich gut arbeitende Anbieter zu vergeben, um den Familien den bestmöglichen Dienst bieten zu können", stellt Landesrat Achammer klar. Dabei werde auch den sprachlichen Anforderungen der Familien Rechnung getragen.

An der Ausschreibung beteiligen können sich Vereinigungen ohne Gewinnabsicht, welche dafür im Vergabeportal des Landes die entsprechenden Unterlagen einreichen können. Nach einer sorgfältigen Qualitätsprüfung durch das zuständige Amt für Schulfürsorge wird schließlich der Auftrag für die kommenden vier Jahre vergeben. Der Begleitdienst erfolgt dabei parallel zum Fahrdienst, dessen Auswahlverfahren in den kommenden Wochen abgeschlossen wird.

LPA/ck

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