COVID-19 Maßnahmen

Um die negativen Auswirkungen der Notstandsmaßnahmen aufgrund von COVID-19 im Bereich der Hochschulbildung abzuschwächen, hat die Landesregierung beschlossen, außerordentliche Beiträge für Studierende an universitären Einrichtungen oder Fachhochschulen zu gewähren.

Es sind zwei Arten von außerordentlichen Beiträgen vorgesehen:

- ein Ergänzungsbeitrag im Ausmaß von 10% der bereits erhaltenen Studienbeihilfe für die Gewinner und Gewinnerinnen der Studienbeihilfen des akademischen Jahres 2019/2020 bei einer schwerwiegenden finanziellen Notsituation, verursacht durch COVID-19, und

- eine einmalige außerordentliche Studienbeihilfe bei einer schwerwiegenden finanziellen Notsituation aufgrund eines Gesundheitsnotstands.