Bildungsurlaub

    Rechtsquellen

Landeskollektivvertrag 23. April 2003 Anlage 4 Artikel 5

Dezentraler Landeskollektivvertrag 5. August 2021

Rundschreiben der Landesschuldirektion Nr. 27/23 vom 23. August 2023

 

Wer?


Anrecht auf den bezahlten Bildungsurlaub haben das Lehrpersonal und die Erzieherinnen und Erzieher mit unbefristetem und mit befristetem Arbeitsvertrag, welcher spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtbeginn startet und mindestens bis 30. April des Schuljahres dauert. Der Vertrag muss mindestens 9/18 oder 11/22 vorsehen. Die genannten Voraussetzungen müssen bei Terminverfall für die Einreichung der Anträge erfüllt sein.


Wie?


Die Lehrpersonen können nach Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen mit Zuhilfenahme des beiliegenden Gesuchsformulars bis 12. September 2023 um bezahlten Bildungsurlaub ansuchen. Die Anträge für die Gewährung des Bildungsurlaubs sind von den Lehrpersonen direkt und nicht mehr über die Schuldirektion bei der Abteilung Bildungsverwaltung einzureichen. Die Lehrperson muss den Antrag aber gleichzeitig der Schulführungskraft zur Kenntnis übermitteln. Das handschriftlich unterzeichnete Gesuch ist zusammen mit der Kopie (!) des gültigen Personalausweises in einer einzigen Datei im Format PDF an die Bildungsverwaltung zu übermitteln.


Ausmaß


Die Klassenlehrpersonen der Grundschule mit Vollzeitarbeitsvertrag können pro Schuljahr höchstens 87 Unterrichtsstunden, die Mittel- und Oberschullehrer und die Religions- und Zweitsprachlehrer der Grundschule mit Vollzeitarbeitsvertrag höchstens 79 Unterrichtsstunden an Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Bei Teilzeit wird diese Stundenanzahl entsprechend gekürzt.


Dauer der Beanspruchung


Der Bildungsurlaub kann für höchstens 6 Schuljahre beansprucht werden.


Aufteilung des Stundenkontingents


Für den Bildungsurlaub steht ein Stundenkontingent von 3 % des tatsächlichen Plansolls auf Landesebene zur Verfügung. Diese werden getrennt nach Schulstufen verteilt. 80 % werden Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag vorbehalten und 20 % Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Lehrpersonen mit Vollzeitarbeitsvertrag erhalten jeweils den Vorzug gegenüber Lehrpersonen mit Teilzeit- oder Reststundenauftrag. Innerhalb des Lehrpersonals mit Teilzeit- oder Reststundenauftrag bedingt die höhere Stundenanzahl des Arbeitsvertrags den Vorrang. Bei den Lehrpersonen mit Vollzeitarbeitsvertrag bedingen das höhere Dienstalter bzw., bei gleichem Dienstalter, das höhere Lebensalter den Vorzug.

Die vorläufigen Ranglisten werden innerhalb des mit Rundschreiben festgelegten Termins genehmigt und veröffentlicht. Innerhalb 5 Kalendertagen ab der Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten kann das Personal bei der Landesschuldirektorin Eingaben einreichen. Anschließend werden die Ranglisten genehmigt und veröffentlicht.

Ansprechpersonen


Bei Fragen zum Bildungsurlaub kontaktieren Sie bitte folgende Mitarbeiterinnen:
•    Grundschule: Valentina Ravagnani, Tel. 0471/417573 (Vollzeit)
•    Mittelschule: Rita Pristinger, Tel. 0471 417578 (vormittags, Montag und Donnerstagnachmittags)
•    Oberschule: Roswitha Obkircher, Tel. 0471 417571 (vormittags)
•    Grundschule, Mittel- und Oberschule: Barbara Sabbatini, Tel. 0471 417595