Forschungsdoktorat, Studienstipendium, Forschungsauftrag

Rechtsquellen

 

Übersicht

Forschungsdoktorat ohne Stipendium und mit unbefristetem Arbeitsvertrag

100 % Bezüge
ohne Landeszulage

  • Der Sonderurlaub wird unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse gewährt, für die Dauer des Studienganges, der von der jeweiligen Universität vor Beginn des Sonderurlaubes schriftlich erklärt werden muss.
  • Er zählt für die Laufbahn, die Ruhestandsbehandlung und die Abfertigung.
  • Wenn das Dienstverhältnis mit jedweder öffentlichen Verwaltung innerhalb von 2 Jahren nach Erwerb des Forschungsdoktorates vonseiten des Bediensteten beendet wird, müssen die Bezüge an die Verwaltung zurückerstattet werden.

Forschungsdoktorat mit Stipendium und/oder mit befristetem Arbeitsvertrag

ohne Bezahlung

 

  • Der Sonderurlaub wird gewährt für die Dauer des Studienganges, innerhalb der Dauer des Arbeitsvertrages.
  • Er zählt für die Laufbahn, die Ruhestandsbehandlung und die Abfertigung.

Studienstipendium für universitäre Spezialisierungskurse

 

ohne Bezahlung

 

 

  • Der Sonderurlaub wird gewährt für die Dauer des Stipendiums.
  • Er zählt für die Laufbahn, die Ruhestandsbehandlung und die Abfertigung

 

Stipendium von Staatsverwaltungen, öffentlichen Institutionen, ausländischen Staaten oder Einrichtungen oder internationalen Organisationen

Forschungsauftrag mit Forschungsstipendium

befristeter Forschungsauftrag an Universitäten

ohne Bezahlung

  • Es kann unbezahlter Wartestand beantragt werden.
  • Der Wartestand zählt nur für die Beibehaltung der Stelle.

Hinweise

Kein Anrecht auf bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub haben jene, die bereits ein Forschungsdoktorat erworben haben oder für einen entsprechenden Studiengang, auch nur für ein Studienjahr, inskribiert waren und dafür den Sonderurlaub genossen haben.

Während der Inanspruchnahme des Sonderurlaubes darf keine andere Arbeitstätigkeit ausgeübt werden.

Der Sonderurlaub kann auch beantragt werden, wenn das Forschungsdoktorat an einer ausländischen Universität erworben wird. Dafür bedarf es vorab des positiven Gutachtens seitens des Ministeriums für Universität und Forschung, dass der ausländische Studiengang jenem des italienischen "dottorato di ricerca" entspricht.

Dem Antrag ist die Inskriptionsbestätigung der Universität beizulegen und die Erklärung des italienischen Konsulats im Ausland, dass die besuchte Universität ermächtigt ist, gültige Studientitel auf dem jeweiligen Territorium zu vergeben sowie die Angabe der Studiendauer des jeweiligen Forschungsdoktorates. Für nähere Informationen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Amt für das Lehrpersonal.

Formulare

Stand 09.06.2022