Schulranglisten

Die Schulranglisten werden für die Vergabe von Stellen zum Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages (Supplenzstellen) verwendet und werden jedes Jahr neu erstellt. Für jeden Stellenplan der Grundschule (Klassen-, Zweitsprach- und Religionslehrpersonen) und jede Wettbewerbsklasse der Mittel- und Oberschule werden getrennte Schulranglisten erstellt.

Die Bewerberin oder der Bewerber kann die Eintragung in die Schulranglisten jener Stellenpläne der Grundschule bzw. Wettbewerbsklassen der Sekundarschule beantragen, für welche sie/er im Besitze des gültigen Zulassungstitels ist. Als Zulassungstitel für die Aufnahme in die Schulranglisten gelten jene Lehrbefähigungen und Studientitel, welche die geltenden Bestimmungen für den Zugang zur entsprechenden Stelle oder zum entsprechenden Lehrstuhl vorschreiben.

Jede Schulrangliste ist in drei Gruppen unterteilt:

Gruppe 1: Die 1. Gruppe besteht aus einem Verzeichnis der Bewerberinnen und Bewerber, welches die günstigere Position berücksichtigt, die sie in der Landesrangliste mit Auslaufcharakter und/oder in der Landesrangliste einnehmen.

Gruppe 2: Die 2. Gruppe umfasst jene Bewerberinnen und Bewerber im Besitz einer Eignung oder Lehrbefähigung, die nicht in der entsprechenden Landesrangliste eingetragen sind.

Gruppe 3: In der 3. Gruppe sind jene Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz des für den Unterricht vorgeschriebenen Studientitels sind.


Für jede Schuldirektion wird eine eigene Schulrangliste für jedes Fach (Stellenplan oder Wettbewerbsklasse) erstellt, das an dieser Schule effektiv unterrichtet wird. In diese Schulranglisten werden nur jene Lehrpersonen eingetragen, die in ihrem Gesuch die betreffende Schule als Präferenz angegeben haben. Die Bewerberin oder der Bewerber kann bis zu zehn Schuldirektionen angeben, in welchen sie/er in den Schulranglisten eingetragen werden möchte.

Diese Schulranglisten dienen zur Vergabe von Stellen nach der Durchführung der gemeinsamen Stellenwahl auf Landesebene und während des Schuljahres.

Für die Stellenwahl zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen auf Landesebene wird das Verzeichnis A erstellt.