Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestandsregelung)

Rechtsquellen

Übersicht

Reduzierung der Unterrichtszeit auf nicht weniger als 75 % des Vollzeitausmaßes

100 % Bezahlung

  • Die Vorruhestandsregelung kann in den drei letzten Schuljahren vor Erreichen der erforderlichen Voraussetzungen für die Pension beantragt werden.
  • Gleichzeitig muss das Gesuch um die Versetzung in den Ruhestand zum frühestmöglichen Termin eingereicht werden, das nicht mehr zurückgezogen werden kann. Das Lehr- und diesem gleichgestellte Personal kann anstelle dieses Antrages, beschränkt auf jenen Zeitraum, für welchen die geltenden Bestimmungen eine Reduzierung der Pension vorsehen, für ein Teilzeitdienstverhältnis mit gleichzeitiger Zuerkennung der Pension optieren.
  • Die Vorruhestandsregelung ist nur für Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag vorgesehen.

Hinweise

Für die restliche Arbeitszeit (25 Prozent) wird das Personal in erster Linie in didaktischen Tätigkeiten außerhalb des Regelunterrichts oder in anderen für den Unterricht zusätzlich erforderlichen Tätigkeiten eingesetzt, wobei jede Unterrichtsstunde im Verhältnis 1:1,9 gewertet wird.

Die Voraussetzungen für die Pension werden jährlich im Rundschreiben zur Teilzeit veröffentlicht.

Formulare

Gesuchsvorlagen:

Version März 2024