Bewertung im Fernunterricht

FAQ Fernunterricht

[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Kann ein Schüler/eine Schülerin, der/die aufgrund von Quarantäne im Fernunterricht ist, in diesem Zeitraum bewertet werden?


Ja, dies ist möglich, sofern der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin keinerlei Einschränkungen aufgrund seines/ihres Gesundheitszustandes aufweist.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Welche formativen Bewertungsverfahren kommen für den Fernunterricht in Betracht?


Formative Bewertungsverfahren sind prozessorientiert. Sie dienen der Optimierung des Lernens, fördern die Selbsteinschätzung und berücksichtigen die individuellen Lernprozesse. Beispiele für formative Bewertungsverfahren: individuelle Rückmeldung an den Schüler/die Schülerin, Schülergespräch zum Lernprozess, Lernvereinbarung, Reflexionsbogen, Lerntagebuch.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Was passiert, wenn Schüler*innen am Fernunterricht nicht teilnehmen?


Die Teilnahme am Fernunterricht ist für die Schüler*innen verpflichtend. Falls Schüler*innen wiederholt bzw. über längere Zeit am Fernunterricht unentschuldigt nicht teilnehmen, sollte auf jeden Fall Kontakt mit dem Elternhaus aufgenommen werden, um die Situation abzuklären. Auf jeden Fall sollte die Nicht-Teilnahme im Register vermerkt werden. Die eventuellen Auswirkungen auf die Schlussbewertung können erst am Ende des Schuljahres abgewogen werden. Für die Erfassung der Anwesenheiten und der Absenzen der Schüler*innen im Fernunterricht orientiert sich die Schule am schulintern festgelegten Konzept für den Fernunterricht.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Können Schüler*innen im Fernunterricht bewertet werden?


Ja, Schüler*innen können sowohl in den Zeiträumen mit Präsenzunterricht als auch in jenen mit Fernunterricht bewertet werden. Je länger der Zeitraum mit Fernunterricht andauert, desto mehr Gewicht müssen auch die Bewertungen im Rahmen des Fernunterrichts erhalten.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Gibt es für den Fernunterricht eine vorgesehene Mindestanzahl/-dauer an Videokonferenzen?


Es gibt keine verbindlich vorgesehene Anzahl/Dauer an Videokonferenzen, der Fernunterricht sollte jedenfalls aus einem Mix aus unmittelbarem Unterricht mit Schüler*innen (Videokonferenz) und Phasen selbstorganisierten Lernens bestehen. Jede Schule legt aufgrund ihres Konzepts für den Fernunterricht und auf Grundlage der strukturierten Unterrichtsvorbereitung der Lehrpersonen die Anzahl/Dauer der Videokonferenzen und die dafür verwendeten Plattformen fest.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Kann die Mitarbeit der Schüler*innen für die Bewertung im Fernunterricht berücksichtigt werden?


Die auf Schulebene festgelegten allgemeinen und fachspezifischen Bewertungskriterien sehen in der Regel für den Unterricht in Präsenz die Mitarbeit als wesentliches Kriterium vor. Die Mitarbeit kann auch im Fernunterricht Berücksichtigung finden und sich dort beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • konstante Teilnahme
  • aktive Beteiligung
  • verlässliche und termingerechte Ausführung von erteilten Arbeitsaufträgen
  • sorgfältige Ausführung von Arbeitsaufträgen
  • Beteiligung bei Gruppengesprächen und Diskussionen
Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Welche Regelung gilt in Bezug auf die Arbeitszeit der Lehrpersonen im Fernunterricht?


Diesbezüglich gilt die am 6. August 2020 getroffene Vereinbarung mit den Gewerkschaften: Für die Arbeitsleistung im Fernunterricht gibt es keine detaillierte Verrechnung der Unterrichtsstunden, sondern die Arbeitsleistung der Lehrpersonen ergibt sich aus der strukturierten Unterrichtsvorbereitung und den dazugehörigen Arbeiten, die nachvollziehbar sind (z. B. Wochenpläne/Module, Lernpläne, Videokonferenzen, Kontakte mit Schüler*innen usw.). Schulen treffen Vereinbarungen, über welche Zeit sich die Begleitung der Schüler*innen und die Rückmeldung, Korrektur, …. in der Regel erstreckt (z. B. in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr).

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Muss für jeden Schüler/jede Schülerin eine bestimmte Anzahl von schriftlichen Kontrollarbeiten durchgeführt werden?

Müssen für jeden Schüler/jede Schülerin schriftliche und mündliche Bewertungselemente vorliegen?


Art. 3 des Bewertungsbeschlusses (Beschluss der Landesregierung vom 31.10.2017, Nr. 1168, abgeändert mit Beschluss der Landesregierung vom 25.08.2020, Nr. 621) legt Folgendes fest: Die Bewertung nimmt Bezug auf die Rahmenrichtlinien des Landes und stützt sich auf schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, Lernbeobachtungen und andere geeignete Elemente und Verfahren, die in ausreichender Anzahl gesammelt, durchgeführt und in den jeweiligen Dokumenten der Schule vermerkt werden.

Es liegt somit im Ermessen der Lehrperson, die geeigneten Methoden und Verfahren für die Bewertung auszuwählen. Die angestrebten Kompetenzziele sind Bezugspunkt und ausschlaggebend für die Art der Bewertung. Zu berücksichtigen sind dabei die auf Schulebene diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die festgelegten allgemeinen bzw. fachspezifischen Bewertungskriterien.

Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Wie kann ich sicherstellen, dass die Schüler*innen in Bewertungssituationen im Fernunterricht keine unerlaubten Hilfsmittel nutzen?


Dies kann insbesondere durch den Einsatz von geeigneten Bewertungsformaten gewährleistet werden. Während sich schriftliche Tests oder mündliches Abfragen im Fernunterricht nur sehr bedingt eignen – vor allem dann nicht, wenn es sich dabei um ein reines Wiedergeben von Lerninhalten handelt – sind Bewertungsformate, welche die zu erwerbenden Kompetenzen stärker in den Blick nehmen, bzw. Bewertungen, die sich auf Lernprodukte (z. B. Referat, Präsentation, Plakat, schriftliche Ausarbeitung, Video u. Ä.) beziehen, besser geeignet.
Datum: 9.11.2020
[Fernunterricht Grund- und Mittelschule]

Müssen Rückmeldungen an die Schüler*innen im Rahmen des Fernunterrichts in Form einer Note erfolgen?


Im Bewertungsbeschluss (Beschluss der Landesregierung vom 31.10.2017, Nr. 1168, abgeändert mit Beschluss der Landesregierung vom 25.08.2020, Nr. 621) ist in Art. 5, Abs. 1 festgelegt, dass die Bewertung kontinuierlich erfolgt, förderorientiert ist und Fähigkeiten, Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnisse berücksichtigt. Im Laufe des Semesters muss die Rückmeldung an die Schüler*innen weder in der Grund- noch in der Mittelschule in Form von Ziffernnoten erfolgen. Dies gilt sowohl im Präsenz- als auch im Fernunterricht. Nur die periodische Bewertung (am Ende des Semesters) und die Jahresbewertung müssen in der Mittelschule in Form von Ziffernnoten erfolgen, während in der Grundschule auch dort eine beschreibende Form vorgesehen ist (Bewertungsbeschluss, Art. 5, Abs. 2).

Datum: 9.11.2020