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Asbest in Wohngebäuden: Ab 2. September um Beitrag ansuchen

Wer an seinem Haus eine Asbestsanierung vornimmt, kann vom 2. September bis 2. Dezember um eine Förderung des Landes ansuchen.

Asbest in Wohngebäuden: Ab 2. September um Beitrag ansuchen (Foto LPA)

Der Anteil an Wohngebäuden, in denen Teile aus Asbest eingebaut sind, ist in den vergangenen Jahren konstant zurückgegangen. Wesentlichen Anteil daran haben neben einem allgemeinen Bewusstsein für gesunde Baumaterialien auch die Förderungen, die das Land Südtirol für den Abbau und die Entsorgung von Asbest zur Verfügung stellt. So wurden für die zuletzt 29 genehmigten Gesuche insgesamt 120.000 Euro ausbezahlt. Die Landesregierung hat, auf Antrag von Landesrätin Waltraud Deeg, beschlossen die Fristen für die Einreichung eines Beitragsansuchens zum Abbau und zur Entsorgung von Asbest an Wohngebäuden wieder zu öffnen.

Unterstützt werden dabei Eigentümer oder Mieteigentümer, aber auch Mieter, Entlehner, Nutznießer oder Inhaber anderer Nutzungsrechte der betroffenen Immobilie. Asbesthaltige Materialien können beispielsweise in Dämmplatten, Dachplatten, Balkongeländern, Rohren oder Fliesen vorkommen. Wenn diese beschädigt werden und sich Fasern freisetzen, kann dies zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen. Auch schon in niedriger Konzentration kann Asbeststaub die Entstehung von Lungenkrankheiten bewirken. "Gerade aufgrund des gesundheitlichen Aspektes ist es wichtig, auch die letzten Reste von Asbest in bestehenden Wohngebäuden zu entfernen", betont Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg.

Nachdem in den Vorjahren bereits vielfach dem Aufruf des Landes Folge geleistet wurde, wird die diesjährige Förderung voraussichtlich das letzte Mal ermöglicht. Betroffen sind laut Erhebung der Abteilung Wohnungsbau noch ca. 109 Gebäude. Eigentümer und Verwalter können bereits für Sanierungsarbeiten ab 500 Euro bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten als Beitrag erhalten. Beitragsgesuche sind auf der Wohnbauseite des Landes abrufbar.

ck

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