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Haushalt 2020: Landesregierung legt Begleitgesetz vor

Mit den Entwürfen für Haushalt und Stabilitätsgesetz hat die Landesregierung auch ein Begleitgesetz genehmigt. Es beinhaltet Bestimmungen zur E-Mobilität, zum Pilzesammeln und zur Facharztausbildung.

Auch eine Bestimmung zu den E-Werken ist im Begleitgesetz enthalten, das die Landesregierung heute auf den Weg gebracht hat. Im Bild eine Peltron-Turbine (Foto: LPA)

"Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz" ist der Titel des Gesetzentwurfs, den die Landesregierung heute (29. Oktober) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher genehmigt hat und nun gemeinsam mit dem Entwurf für den Haushalt 2020 und das Stabilitätsgesetz dem Landtag vorlegen wird.

Das Begleitgesetz umfasst insgesamt 15 Artikel, die zum Teil technische oder rechtliche Anpassungen beinhalten. So sollen die Zahlungsbestimmungen für die Pilzesammelgebühren ab 2020 neu geregelt werden, um Missbrauch vorzubeugen (Artikel 2).

Artikel fünf des Gesetzentwurfs betrifft die Förderung emissionsarmer Fahrzeuge: "Um die umweltfreundliche Mobilität weiter anzukurbeln, wollen wir künftig neben dem Ankauf von Elektrofahrzeugen und Steckdosenhybriden auch das Leasing und die Langzeitmiete bezuschussen", sagte Landeshauptmann Kompatscher heute.

Auch die Facharztausbildung hat im Gesetzestext ihren Niederschlag gefunden. "Mit einem direkten Verweis auf die Europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen stärken wir unseren Rechtsstandpunkt im Hinblick auf die Bemessung der Stipendien, die bei Teilzeit geringer sind, aber über einen längeren Zeitraum gewährt werden", erklärte der Landeshauptmann.

Neu geregelt wird mit Blick auf die großen Wasserableitungen die Bemessung der Entschädigungen bei Neuvergabe von Konzessionen kleiner und mittlerer E-Werke. Wie es bereits das sogenannte Bersani-Dekret aus dem Jahr 1999 für die großen Wasserableitungen vorsieht, soll die Entschädigung für den scheidenden Konzessionär nicht an den Marktwert der Güter gebunden sein. Dieser soll zwar mit Bezug auf die Güter, aber auch unter Berücksichtigung der Investitionen auf der Grundlage von Leitlinien bestimmt werden.

LPA/jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 29.10.2019