Aktuelles

Verhandlungen zum BÜKV wieder aufgenommen

Eine neue und klare Lohnstruktur zu schaffen, das ist das Ziel der BÜKV-Verhandlungen, die öffentliche Verhandlungsdelegation und Gewerkschaften wieder aufgenommen haben.

Die Verhandlungen zur Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den öffentlichen Dienst (BÜKV) wurden heute (8. Jänner) wieder aufgenommen, nachdem mit der Unterzeichnung des ersten Teilvertrages Ende vergangenen Jahres 175 Millionen Euro für den Dreijahreszeitraum 2019-21 zur Verfügung gestellt wurden.

Bei der heutigen Verhandlungsrunde im Landhaus 1 in Bozen verständigten sich die von Generaldirektor Alexander Steiner angeführte öffentliche Delegation und die Vertretenden der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf die weitere Vorgehensweise. "Unser nächstes gemeinsames Ziel ist es nun, Klarheit in der Lohnstruktur zu schaffen", sagte der Generaldirektor zur Zielsetzung. 

So wurde ein Zeitplan für das ganze Jahr 2020 vereinbart. "Wir werden uns in der großen Verhandlungsrunde jeweils einmal im Monat mit den Gewerkschaftsvertretern treffen", berichtete nach der heutigen Sitzung Generaldirektor Steiner. Parallel dazu sind auch bereits zwei Arbeitsgruppen eingerichtet werden. "Diese arbeiten in Kleingruppen zu je zwölf Personen, jeweils sechs Vertreter der beiden Seiten, an den zwei zentralen Kernthemen der Revision der Lohnstruktur", informiert der Generaldirektor. Dabei werde sich die erste Arbeitsgruppe mit dem Grundgehalt, die zweite mit den Zusatzvergütungen beschäftigen. 

Die Verhandlungen betreffen rund 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - vom Landesdienst über den Sanitätsbetrieb und die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut. "Der Abschluss des ersten Teilvertrags war ein erster wichtiger Schritt. Nun wollen wir uns das gesamte Lohngefüge anschauen, um es klar und nachvollziehbar zu strukturieren", betonte Steiner. Beides solls dazu beitragen, dass die öffentliche Verwaltung auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleibe. 

LPA/jw