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Kleinunternehmen: Förderkriterien für Betriebsinvestitionen genehmigt

Kleinunternehmen können auch 2020 wieder um Zuschüsse für betriebliche Investitionen ansuchen. Die Landesregierung hat die Richtlinien für den entsprechenden Wettbewerb genehmigt.

Mit sechs Millionen Euro unterstützt das Land auch im laufenden Jahr kleine und Kleinste Unternehmen bei ihren Betriebsinvestitionen. (Foto: LPA/ohn)

Auch in diesem Jahr 2020 stellt das Land Südtirol über die Landesabteilung Wirtschaft wieder sechs Millionen Euro zur Verfügung, um kleine Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen bei ihren betrieblichen Investitionen zu unterstützen. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung gestern (14. Jänner) die Richtlinien für die Vergabe der Beihilfen genehmigt und die Finanzmittel zweckgebunden. 

Sechs Millionen Euro für kleine und Kleinstunternehmen

Landesrat Achammer bezeichnet diese Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen als wichtige Unterstützungsmaßnahme, um die Wirtschaftsstruktur im Land zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. "Wir behalten die Förderstrategie nach Schwerpunkten bei und wollen auch in diesem neuen Jahr vorrangig die technologische und digitale Transformation der kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten unterstützen", betont der Landesrat. Besonderes Augenmerk werde dabei auf die Nahversorgungsbetriebe, die Nutzung bestehenden Bauvolumens sowie das weibliche und junge Unternehmertum gelegt. Von den sechs Millionen Euro sind fünf Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten.

Gesuchstellung ab 20. Jänner online mit SPID

"Gefördert werden Investitionen in Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen von 20.000 bis 500.000 Euro mit Zuschüssen von 20 Prozent", erklärt Abteilungsdirektorin Manuela Defant. Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 20. Jänner und bis Ende April angesucht werden. In diesem Jahr können die Anträge nur mehr online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID gestellt werden. Daher sind alle Kleinunternehmen aufgerufen, sich eine digitale Identität (SPID) zuzulegen. Um die Unternehmen bei diesem Übergang zu begleiten, organisiert die Wirtschaftsabteilung des Landes eine Einführung für die Wirtschaftsverbände. Auch die zuständigen Ämter stehen den Antragstellern zur Seite.

Im vergangenen Jahr wurden 216 Unternehmen unterstützt

Im vergangenen Jahr hat die Landesabteilung Wirtschaft insgesamt 216 Unternehmen, davon 140 Handwerks-, 25 Industriebetriebe und 51 Handels- und Dienstleistungsunternehmen, bei ihren Investitionen unterstützt, 2018 waren es 210 und im Jahr zuvor 170.

LPA/jw

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