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Gemeinden erhalten Grundparzellen für institutionelle Zwecke

Das Land tritt unentgeltlich Grundparzellen an die Gemeinden Moos in Passeier und Lajen ab, damit eine Kläranlage und ein Radweg errichtet werden können. Das hat die Landesregierung entschieden.

Die Gemeinde Lajen wird ein Straßenrelikt, das der Straßendienst nicht mehr nutzt, für die Errichtung eines Radwegs verwenden. (Foto: LPA/pixabay_Manfred Antranias Zimmer)

Auf Antrag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung beschlossen, der unentgeltlichen Abtretung von landeseigenen Grundstücksparzellen an die Gemeinden Moos in Passeier und Lajen stattzugeben.

Zu diesem Zweck hat die Landesregierung der Ausgliederung der Grundparzellen aus dem öffentlichen Gut und ihrer Eingliederung in das verfügbare Vermögen des Landes zugestimmt. Die Grundstücke werden für institutionelle Zwecke benötigt und ihre Abtretung erfolgt im allgemeinen Interesse. Die Landesabteilung Vermögen kann nun das Verfahren für die unentgeltliche Abtretung an die beiden Gemeinden abwickeln. "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Gemeinden nach Möglichkeit bei der Realisierung von wichtigen Infrastrukturen zu unterstützen, die allen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu Gute kommen", unterstreicht Landesrat Bessone.

Flächen für Kläranlage und Radweg

In der Gemeinde Moos in Passeier tritt das Land unentgeltlich eine Grundstücksparzelle in der Örtlichkeit Rabenstein ab, wo ein Teil der neuen Kläranlage errichtet werden soll. Die Gemeindeverwaltung hatte im September 2019 darum angesucht.

In Lajen wird ein Straßenrelikt, das der Straßendienst nicht mehr benötigt, unentgeltlich an die Gemeinde abgetreten. Diese wird die Fläche nutzen, um einen Radweg zu errichten.

LPA/sa/mpi

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