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Landesregierung: Kriterien für Zuschüsse an Privatvermieter angepasst

Die Landesregierung hat die Kriterien für die Förderung der Privatvermieter angepasst. Aufgrund steigender Nachfrage waren Einschränkungen notwendig.

Die Kriterien für die Förderung der privaten Vermieter von Zimmer und Ferienwohnungen hat die Landesregierung abgeändert. (Foto: Pexels)

Die Gewährung von Beiträgen an Vermieter von privaten Gästezimmern und Ferienwohnungen wird mit den heute (13. Oktober) von der Landesregierung genehmigten Richtlinien neu geregelt. "Da der Bedarf in den vergangenen Jahren übermäßig gestiegen ist, mussten wir gewisse Einschränkungen vornehmen", erklärt Tourismuslandesrat Arnold Schuler.

Weitere Förderung von Modernisierung, Einrichtung und Fortbildung 

Gefördert werden der Umbau, die Modernisierung und Renovierung, und zwar mit einem Beitrag von maximal 5000 Euro pro Zimmer beziehungsweise 10.000 Euro pro Ferienwohnung. Auch für den Erwerb von Geräten und Einrichtungsgegenständen für Räume, die ausschließlich von Gästen genutzt werden, ist ein Zuschuss vorgesehen. Die Beratung und Weiterbildung im Bereich der Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen hingegen wird mit einem Höchstbetrag von bis zu 10.000 Euro pro Jahr unterstützt. Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren können Beiträge von maximal 40.000 Euro pro Antragsteller gewährt werden.

Einige Einschränkungen für mehr Qualität

Die Anpassung der Kriterien für die Förderung sieht auch vor, dass Förderungsgesuche aus touristisch stark entwickelten Gebieten und aus der Stadt Bozen nun ausgeschlossen sind. Nicht ausgeschlossen sind jene Betriebe, deren gesetzliche Vertreter das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Neu ist zudem, dass nur mehr ein Beitragsansuchen im Zeitraum von drei Kalenderjahren möglich ist.
Tourismuslandesrat Schuler erklärt, dass man mit dem Beschluss auch einen gewissen Qualitätsstandard fördern möchte, denn Zuschüsse werden künftig nur mehr an Betriebe ausgezahlt, die nach der Investition eine Einstufung von mindestens drei Sonnen erreichen.

Der Beitragsantrag muss auf dem von der Landesverwaltung bereitgestellten Vordruck verfasst, mit einer Stempelmarke versehen und im Funktionsbereich Tourismus im Landhaus 5 in der Raiffeisenstraße 5 in Bozen eingereicht werden.

LPA/np

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