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Covid-19: Übergangsmaßnahmen für die Junglandwirteförderung

Für die coronabedingten Probleme der 75 Stunden Weiterbildung und Einhaltung des Viehbesatzes bei der Junglandwirteförderung hat die Landesregierung am 15. Dezember eine Übergangslösung beschlossen.

Vieh auf der Alm. Junglandwirte mit Existenzgründungsbeihilfe müssen den durchschnittlichen Viehbesatz coronabedingt erst ein halbes Jahr später nachweisen. (Foto: LPA/Landesabteilung Landwirtschaft)

Wenn Junglandwirte die Existenzgründungsbeihilfe erhalten, müssen sie in einem Zeitraum von drei Jahren ab der Gewährung der Prämie 75 Stunden an Weiterbildung besuchen. Wegen der Einschränkungen durch die Coronavirus-Maßnahmen wurden seit März aber kaum mehr Weiterbildungen angeboten. Ein Problem für all jene Junglandwirte, die heuer den Weiterbildungsnachweis erbringen müssen. Für sie hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler nun die Frist für den Besuch der Kurse um ein halbes Jahr verlängert: Sie können nun bis spätestens 30. Juni 2021 die fehlenden Stunden an Betriebsberatung nachholen.

Frist für Nachweis des durchschnittlichen Viehbesatzes verlängert

Weiters sind die Junglandwirte verpflichtet, ab dem dritten Jahr den Viehbesatz im Jahresdurchschnitt einzuhalten. Da aber keine Versteigerungen stattgefunden haben und der Handel mit Tieren nur sehr eingeschränkt möglich war, hatten viele Landwirte auch hier einige Probleme. Nun haben jene Junglandwirte, bei denen dieser Durchschnittsbesatz nicht stimmt, auch in diesem Fall ein weiteres halbes Jahr Zeit, den Besatz anzupassen.

Laut Landesrat Arnold Schuler war diese Übergangslösung nötig, "denn die Junglandwirte hatten aufgrund der von Covid-19 verursachten Notstandslage nur sehr schwer die Möglichkeit, sich an die Bedingungen für die Beitragsauszahlung zu halten."

LPA/gst

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