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Coronavirus: Geltende Regelung vorerst bestätigt

Auf Grundlage einer technischen Bewertung des Sanitätsbetriebes behält die Landesregierung die aktuelle Corona-Regelung nach der überraschenden Einstufung Südtirols als "Rote Zone" durch Rom bei.

Wollen in Rom eine Neubewertung der Einstufungskriterien für die "Rote Zone" erreichen: LH Kompatscher (l.) und LR Widmann in der heutigen (15. Jänner) Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung. (Foto: LPA/GNews)

"Unsere Experten kommen aufgrund der aktuellen Datenlage und der beobachtbaren Entwicklungen zum Schluss, dass eine Beibehaltung der bestehenden Regeln vertretbar ist und die Einstufung als 'Rote Zone' aufgrund einer unzureichenden Berücksichtigung einiger Südtiroler Besonderheiten zu Stande kommt", bringt Landeshauptmann Arno Kompatscher die Lage rund um die heutige (15. Jänner) Entscheidung Roms, Südtirol als "Rote Zone" einzustufen, auf den Punkt.   

Deshalb sei man heute in einer außerordentlichen Sitzung der Landesregierung zum Schluss gekommen, dass die Regelungen der Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 1 vom 5. Jänner 2021 vorerst weitgehend beibehalten werden sollen. Dies gaben am heutigen Abend Landeshauptmann Arno Kompatscher und Gesundheitslandesrat Thomas Widmann in einer Pressekonferenz bekannt.

Nur wenige Änderungen der aktuellen Regeln

Änderungen wird es - wie Landeshauptmann Arno Kompatscher mitteilte - nur in wenigen Ausnahmen geben: So ist der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen in Bars nur bis 18 Uhr erlaubt. Die ursprünglich für 18. Jänner vorgesehene Öffnung der Aufstiegsanlagen in Skigebieten wird verschoben.

Die Schutzhütten und Gastbetriebe in Skigebieten, an Rodelpisten oder im Bereich von Talstationen der Aufstiegsanlagen dürfen – mit einer Reihe von einschränkenden Regeln – von 8 bis 16 Uhr geöffnet haben. So dürfen Gäste im Innen- und Außenbereich nur auf Vormerkung mit Speisen und Getränken bewirtet werden – mit maximal vier Personen pro Tisch, außer es handelt sich bei allen um zusammenlebende Personen. Untersagt ist dort auch die Verabreichung von superalkoholischen Getränken sowie von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Verboten ist auch jegliche Form von musikalischer und multimedialer Unterhaltung.

Die Bildungseinrichtungen bleiben – nach den bisher geltenden Regeln in den unterschiedlichen Schulstufen – weiterhin für den Präsenzunterricht geöffnet.

Dialog mit Rom verbessern und Datengrundlage für Einstufung neu bewerten

Roms Entscheidung Südtirol als "Rote Zone" einzustufen war für die Landesregierung "äußerst überraschend gekommen". Deshalb hat die Landesregierung einen Report des Südtiroler Sanitätsbetriebes angefordert und am Nachmittag eine außerordentliche Sitzung einberufen. Gesundheitslandesrat Thomas Widmann zeigte sich "vollkommen überrascht und enttäuscht: Diese Einstufung können wir so nicht hinnehmen. Das wäre ein unvorstellbarer Schaden für Südtirol!" Laut Widmann habe Rom Südtirol bei vier von 21 Faktoren falsch eingestuft beziehungsweise die Südtiroler Besonderheiten nicht berücksichtigt: bei den PCR-Tests, den Fallzahlen pro 100.000 Einwohnern und sowohl bei den Grenzwerten in den Intensivstationen als auch bei den Normalbetten. "Der Südtiroler Sanitätsbetrieb beobachtet die Daten ständig. Auf ihrer Grundlage kann Südtirol die aktuell geltenden Regeln beibehalten", ist Widmann überzeugt.

Landesregierung geht "nach Plan" vor

Genau diese Linie verfolgt das Land Südtirol nun mit einem Schreiben des Sanitätsbetriebes an Rom, in dem die zusätzlich erklärenden Daten vorlegt werden und eine Neubewertung gefordert wird. Bis die Antwort vorliegt, geht die Landesregierung nach Plan vor. So hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Abend die Verordnung Nr. 2 des Jahres 2021 unterzeichnet. "Damit bestätigen wir weitgehend die bisher geltende Regelung der Verordnung Nr. 1 und nehmen lediglich Korrekturen in kleinerem Rahmen vor", erklärte der Landeshauptmann und ergänzte: "Wir beobachten die Entwicklung weiterhin genau, und sollte eine entscheidende Verschlechterung eintreten, werden wir - wie bereits angekündigt - rasch die notwendigen Einschränkungen verfügen." 

Verordnung Nr. 2 auf Internetseite des Landes Südtirol

Die Verordnung Nr. 2/2021 ist wie alle bisherigen relevanten Unterlagen auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht. 

Link zum Video der Pressekonferenz:

https://provinciabolzano-landsuedtirol.wetransfer.com/projects/ac3d2e4590f44bcb9a1ce6b5d585d4c520210115174529

LPA/gst

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