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Um Förderpreise zur Chancengleichheit bis 28. Februar ansuchen

Für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit der Situation der Frau in der Gesellschaft oder Chancengleichheit befassen, vergibt das Land Förderpreise. Einreichtermin ist der 28. Februar.

Der Einreichtermin für wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Chancengleichheit zwischen Mann und Frau für die Förderpreise ist der 28. Februar. (Foto: Pexels)

Als Ansporn für Studierende, sich mit dem Thema der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und mit Geschlechterfragen im Allgemeinen auseinanderzusetzen, vergibt das Land jährlich Förderpreise. Gute Arbeiten sollen bekannt gemacht und nach Möglichkeit auch konkret genutzt werden, teilen das Frauenbüro und der Landesbeirat für Chancengleichheit mit, die das Preisausschreiben organisieren.

Zu den Förderpreisen zugelassen sind Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten eines mindestens zweijährigen Masterlehrganges, dessen Abschluss höchstens ein Jahr zurückliegt. Der Förderpreis ist mit Stipendien oder anderen von öffentlichen oder privaten Einrichtungen für dieselbe wissenschaftliche Arbeit gewährten Prämien kumulierbar.

Die wissenschaftlichen Arbeiten können in deutscher, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden. Für englische Fassungen ist eine deutsche oder italienische Übersetzung beizulegen.

Anregungen zu frauenspezifischen Themen und mehr Chancengerechtigkeit

Die wissenschaftlichen Arbeiten sollen Informationen und Anregungen zu frauenspezifischen, gendergerechten und feministischen Themen beinhalten oder Themen, die aus einer frauenspezifischen, gendergerechten und feministischen Sicht analysiert wurden. Weitere mögliche Inhalte sind die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann sowie Frauenbilder und Geschlechterfragen.

Prämiert werden die drei besten Arbeiten, für die es nach der Reihenfolge gestaffelt ein Preisgeld 3000, 2500 und 2000 Euro (brutto) gibt.

Die Diplomarbeiten bzw. Dissertationen sind bis spätestens 28. Februar 2021 beim Frauenbüro in der Dante-Straße 11, in Bozen einzureichen.

Auf Fragen antwortet das Frauenbüro unter der Telefonnummer 0471 416970. Die Kriterien und das Antragsformular sind auf der Webseite des Landesbeirates abrufbar.

LPA/san

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