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Vergabewesen: Vereinfachungsgesetz morgen im Amtsblatt

Das Landesgesetz "Vereinfachungen in der öffentlichen Auftragsvergabe" wird morgen im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt 15 Tage danach in Kraft.

Als Landesgesetz Nr. 3 vom 9. Juli 2019 werden die "Vereinfachungen in der öffentlichen Auftragsvergabe" nach ihrer Ausfertigung durch den Landeshauptmann morgen, Donnerstag, 11. Juli, im Amtsblatt Nr. 28 (Beiblatt Nr. 3) veröffentlicht. Der Landtag hatte den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf am 4. Juli genehmigt. Das Gesetz, das auf einen Bürokratieabbau abzielt und öffentlichen Verwaltungen mehr Gestaltungsfreiräume einräumt, tritt 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. 

Bekanntlich können öffentliche Körperschaften auf der Grundlage des neuen Gesetzes Aufträge für öffentliche Arbeiten ebenso wie für Lieferungen und Dienstleistungen im Wert von 40.000 bis 150.000 Euro nach Konsultierung von drei Wirtschaftsteilnehmenden direkt zuschlagen, was bisher nur bis zu einem Schwellenwert von 40.000 Euro möglich war. Zudem wird mit dem neuen Gesetz die Kontrolle durch das Land für die Planung von Vorhaben örtlicher Körperschaften unter einer Million Euro abgeschafft. Schließlich beinhaltet das Gesetz auch den von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebrachten Änderungsantrag, der es möglich macht, öffentliche Personennahverkehrsdienste öffentlich durch Inhouse-Gesellschaften oder Sonderbetriebe zu führen.

 

jw