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Notdienst in Kindergarten und Schule: Details stehen fest

Ab Montag, 18. Mai wird in Kindergärten und Grundschulen bis zum Schulende am 16. Juni vormittags ein Notdienst eingerichtet. Die Online-Anmeldung dazu ist morgen, Mittwoch, 13. Mai möglich.

Mit einem Notdienst für Kindergarten und Grundschule werden ab 18. Mai Familien in prekären Situationen unterstützt. (Foto: pixabay)

Die Landesregierung hat heute (12. Mai) über die Details der Einrichtung des Notdienstes für Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler der Grundschule entschieden. Landesrat Philipp Achammer hat diesen Beschluss, der von allen drei Bildungsdirektionen gemeinsam eingebracht wurde, in der heutigen Landesmedienkonferenz vorgestellt. "Selbstverständlich würden die Kinder die sozialen Kontakte nach der langen Zeit des Lockdowns wieder brauchen. Aber wir sind leider noch immer in einer Ausnahmesituation, die einen besonderen Gesundheitsschutz notwendig macht. Deswegen müssen wir die beteiligten Gruppen so eng wie möglich halten", betonte Landesrat Achammer einleitend.

Grundsätzlich gilt – ähnlich wie bei anderen Betreuungsnotdiensten – eine verkleinerte Gruppengröße von Kindern im Kindergarten und von sechs Kindern in der Grundschule, die von einer Bezugsperson über einen bestimmten Zeitraum, getrennt von anderen Gruppen, betreut werden. "Ich habe in den vergangenen Tagen viel Bereitschaft und Verantwortungsbewusstsein vom Bildungspersonal gespürt", unterstrich Landesrat Achammer. Man biete in Südtirol einen Dienst, der staatsweit in diesem Moment leider einzigartig sei und sehe dieses Engagement als Unterstützung für jene Familien, die in einer sehr prekären Situation seien und keine andere Möglichkeit hätten. "Wir müssen Schritt für Schritt zur Normalität zurückkehren und dabei zuallererst die Gesundheit aller Beteiligten schützen", hob der Landesrat hervor. In einem zweiten Moment seien dann auch weitere Schritte machbar. 

Betreuung von 8.00 bis 12.30 Uhr

Wer sein Kind für den halbtägigen Notdienst von 8.00 bis 12.30 Uhr anmelden möchte, muss dafür am morgigen Mittwoch, 13. Mai (ab 0.00 Uhr) online auf der Landeswebseite der Deutschen Bildungsdirektion das entsprechende Anmeldeformular herunterladen und ausfüllen. Dem Formular ist auch eine Kopie des Personalausweises beizulegen. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist, dass beide Eltern berufstätig sind und keine andere Möglichkeit der Betreuung der Kinder besteht. Zudem darf es keine Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, zu smart working oder home office für die Eltern geben. In der Zeit des Notdienstes müssen beide Eltern oder Erziehungsverantwortliche nachweislich im Dienst sein. Berücksichtigt werden auch Kinder, die sich in einem prekären Familienumfeld befinden und vom Sozialdienst begleitet werden. Dass die Betroffenen diese Voraussetzungen erfüllen und dass sie aufgrund der Vorrangkriterien Anrecht auf den Notdienst haben, müssen sie durch eine Eigenerklärung nachweisen.

Auswahl und Reihung

Eine Kommission, bestehend aus Vertretungen der Schuldirektion bzw. Kindergartensprengels sowie der Gemeinde, nehmen am Donnerstag, 14. Mai eine Reihung aller angemeldeten Kinder vor und entscheiden auf der Basis der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Plätze über deren Zulassung zum Notdienst. Sollte es mehr Anmeldungen als freie Plätze geben, wird jenen Eltern Vorrang eingeräumt, die in den Bereichen öffentliches Gesundheitswesen, Pflegebereich, Behörden der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Katastrophenschutz, Lebensmittelversorgung und Personal, das den Notdienst garantiert, tätig sind. Wenn zu viele Anträge gestellt werden, sollen im Kindergarten ältere Kinder, in der Grundschule jüngere Schüler vorgereiht werden. Auch die Anzahl der Geschwisterkinder in der Bildungsstufe wird miteinbezogen.

Notdienst für Kinder und Schüler mit Beeinträchtigung

Eltern von Kindergarten- oder Grundschulkindern mit einer Beeinträchtigung können das Ansuchen um Zulassung zum Notdienst an jenen Kindergarten oder Schule richten, in denen ihr Kind regulär eingeschrieben ist. Jugendliche mit Beeinträchtigung, die eine Mittel-, Ober- und Berufsschule besuchen, müssen für den Notdienst bei der jeweiligen Bildungsdirektion angemeldet werden. Begleitet werden diese Kinder oder Jugendlichen am Vormittag von einer oder einem Mitarbeiterin/Mitarbeiter für Integration, die Kinder sind dabei integrierter Teil einer bereits bestehenden Gruppe in Kindergarten oder Schule oder werden, je nach Beeinträchtigungsbild, alleine begleitet.

Notdienst heißt nicht Öffnung der Schulen

Der Landesrat für italienische Bildung, Giuliano Vettorato, hob bei der virtuellen Landesmedienkonferenz hervor, dass man mit dieser Maßnahme die Familien unterstützen wolle. Allerdings sei es wichtig zu betonen, dass es sich hierbei nicht um die Wiederöffnung der Schulen handle, sondern um einen reinen Notdienst. "Das Um und Auf ist für uns der Schutz und die Sicherheit für Kinder und Personal", erklärte Landesrat Vettorato.

LPA/ck

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