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Schuljahr 2020/21: Bis 13. Dezember um Ranglisten-Eintragung ansuchen

Lehrpersonen können bis 13. Dezember in der Deutschen Bildungsdirektion die Gesuche um Eintragung in die Schul- und Landesranglisten einreichen.

Bis 13. Dezember kann um Ranglisten-Eintragung für das Schuljahr 2020/21 angesucht werden. (Foto: Pixabay)

Bis Freitag, 13. Dezember 2019, können interessierte Personen, die im Besitz der notwendigen Abschlüsse sind, Gesuche um Eintragung in die Schulranglisten oder die Landesranglisten für das Schuljahr 2020/21 ansuchen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die Ansuchen um die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt abzugeben. Die endgültigen Ranglisten werden dann voraussichtlich Mitte Juni 2020 an der Anschlagtafel des Deutschen Schulamtes veröffentlicht.

Alle Gesuche müssen bis zum genannten Termin entweder mittels Einschreiben mit Rückantwort (in diesem Fall gilt das Datum des Poststempels), persönlich bis 12 Uhr des 13. Dezember (hierbei gilt der Protokollstempel) im Landesamt für das Lehrpersonal der Abteilung 16 Bildungsverwaltung in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen eingereicht werden. Wer das Ansuchen in elektronischer Form übermittelt, kann das Postfach bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder das zertifizierte Postfach Bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it verwenden.

Die Stellenwahl für befristete Arbeitsverträge für das Schuljahr 2020/2021 wickelt hingegen das Landesamt für Kindergarten- und Schulverwaltung ab (lehrpersonal.stellenwahl@provinz.bz.it).

Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht. Auskünfte erteilt auch das Personal des Landesamtes für das Lehrpersonal an der Deutschen Bildungsdirektion.

LPA/jw

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