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Verordnung zur Öffnung von Kindergarten und Grundschule unterzeichnet

Ab 24. November ist an den Grundschulen wieder Präsenzunterricht. Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten gehen wieder voll in Betrieb. LH Kompatscher hat die Verordnung dazu unterzeichnet.

An den Grundschulen gibt es ab 24. November wieder Präsenzunterricht. (Foto: Pexels)

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen späten Nachmittag (19. November) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 71 unterzeichnet. Diese Verordnung (siehe Anlage) erlaubt den Kleinkindbetreuungsdiensten, den Kindergärten und den Grundschulen am kommenden Dienstag, 24. November, für alle eingeschriebenen Kinder unter strikter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorkehrungen wieder zu öffnen. Bis einschließlich 29. November wird in allen Klassen der Mittelschule und in den Schulen der Oberstufe der Fernunterricht weitergeführt.

In den schulischen Einrichtungen mit Präsenzunterricht gilt die allgemeine Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen. Zusätzlich sind die zwischenmenschlichen Abstände einzuhalten.

Ab dem 30. November können auch die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen, die für den Zugang zum öffentlichen Dienst notwendig sind und nicht über Distanz abgelegt werden, in Präsenz wieder möglich. Zusätzlich zu den bereits gültigen Sicherheitsmaßnahmen müssen die Prüfungssäle noch gründlicher gereinigt werden.

Alle geltenden Verordnungen des Landeshauptmanns zum Notstand aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind auf dem Coronaportal der Internetseite des Landes Südtirol einsehbar.

LPA/san

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