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Neues Wohnbaugesetz: Landesrätin Deeg trifft Interessensvertretungen

Innerhalb Mai können weitere Vorschläge von Stakeholdern eingebracht werden. "Zusammenarbeit wichtig, um gesetzliche Basis einfacher und bürgernäher zu gestalten", sagt LRin Deeg.

Interessensvertreter können innerhalb Mai Vorschläge für das neue Wohnbauförderungsgesetz einbringen. Foto: LPA/H. Wisthaler

"Jeder hat das Recht auf Wohnen. Unser Ziel muss es sein, neue Impulse zum Wohnen in Südtirol in den gesetzlichen Rahmen aufnehmen, um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich aufzunehmen", erklärte Landesrätin Waltraud Deeg bei einem Treffen mit unterschiedlichen Interessensvertretern. Dafür sei es wichtig, möglichst viele Partner einzubinden und Diskussionen konstruktiv zu führen, um schlussendlich auf eine gemeinsam getragene Basis zu gelangen. Die Landesrätin rief daher alle anwesenden Interessensvertreter auf, aktiv Vorschläge zu erarbeiten und diese innerhalb Mai schriftlich zu deponieren. Ein besonderes Augenmerk wolle man auf das Leistbare Wohnen legen, welches unter anderem durch neue Wohnformen, einer Erhöhung des Angebots von bezahlbarem Wohnraum und stärkeren Anreizen zur Sanierung zwecks Vermietung erfolgen soll. "Je mehr Punkte im Vorfeld gemeinsam definiert werden, desto homogener können die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem neuen Wohnbauförderungsgesetz angegangen werden", hob Deeg beim Treffen in Bozen hervor, an dem Vertreter von Gemeindenverband, Bezirksgemeinschaften, Jugendring, Mieterschutz, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Baugenossenschaften und der Architektenkammer teilgenommen haben. 

"Das Wohnbauförderungsgesetz ist mittlerweile über 20 Jahre alt und damit schon in die Jahre gekommen", erinnerte Abteilungsdirektor Stefan Walder. Ziel des neuen Gesetzes sei eine neue Gliederung, um damit einen besseren Überblick zu schaffen und das Prozedere zu vereinfachen. Familien hätten sich in den vergangenen Jahren verkleinert, was sich auch auf das Wohnen wesentlich auswirke. Darauf und auf weitere gesellschaftliche Entwicklungen werde das neue Gesetz eingehen und diese berücksichtigen. 

Wohnbau in Zahlen

Im Jahr 2018 sind für die Wohnbauförderung 108,5 Millionen Euro vorgesehen worden. Insgesamt 96,5 Millionen wurden für 3021 Gesuche von Bürgerinnen und Bürgern reserviert - darunter fallen auch ca. 300 Ansuchen für Bauspardarlehen. Zwölf Millionen Euro wurden für die Umsetzung des Bausparprogramms des Wohnbauinstituts (Wobi) zweckgebunden. Im Bereich des geförderten Wohnbaus wurden zwischen 2001 und 2016 insgesamt 29.609 Anträge für die Erstwohnung eingereicht, davon betrafen 9530 Neubauten, 14.493 den Kauf einer Wohnung, 1367 den Kauf und die Wiedergewinnung sowie 4219 die Wiedergewinnung. Vor allem letztere Kategorie hat besonders in den vergangenen fünf Jahren stark zugenommen, wohingegen die Ansuchen für den Neubau rückläufig sind. 

In Südtirol waren im Jahr 2016 70 Prozent der Wohnungen im Eigentum (im Jahr 1951 waren es 51 Prozent), 25 Prozent wurde als Mietwohnungen bezeichnet (1951 waren es 49 Prozent). Die restlichen fünf Prozent sind Mischformen, baufällige oder nicht bewohnbare Einheiten. Während in anderen Alpenregionen zwischen 40 und 50 Prozent der Wohnungen als unbewohnt gelten, sind es in Südtirol lediglich 12,4 Prozent. Im Zeitraum von 2001 bis 2016 wurden ca. 3000 Wohneinheiten neu geschaffen, 45 Prozent davon erhalten eine öffentliche Unterstützung.

ck

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