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Meldepflicht für Schildkrötenarten: Besitz bis 31. August melden!

Exotische Schildkröten und anderen invasive Tierarten unterliegen einer Meldepflicht. Schildkrötenhalter müssen bis Ende August den Besitz melden. Hilfestellung leistet das Amt für Jagd und Fischerei.

Wer exotische Tierarten beziehungsweise Schildkrötenarten hält, muss dies bis zum 31. August melden - Foto: pixabay.com

Um heimische Tierarten und natürliche Ökosysteme zu schützen, muss die Haltung gebietsfremder Tierarten dem Umweltministerium in Rom gemeldet werden. Die entsprechenden Verzeichnisse dieser "invasiven gebietsfremden Arten" erstellt die Europäische Union. In ihnen scheinen auch die Nordamerikanischen Buchstaben-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta), zu denen die Gelbwangen- und Rotwangen-Schildkröten zählen.

Die Landesabteilung Forstwirtschaft erinnert daran, dass die Meldung an das Umweltministerium bis zum 31. August 2019 erfolgen muss. Um die Meldung zu erleichtern, hat die Abteilung Forstwirtschaft eine Anleitung zusammengestellt und bietet zudem eine Hilfestellung beim Ausfüllen des Meldeformulars an.

Landesabteilung Forstwirtschaft leistet Hilfestellung

Halter von Schildkröten oder anderer exotischer Tierarten können sich zu diesem Zweck zu den jeweiligen Bürozeiten an das Amt für Jagd und Fischerei, das Amt für Forstverwaltung, die Direktionen der Forstinspektorate und an die Forststationen wenden. Das Meldeformular, die Anleitung und weitere Informationen sind auf der Internetseite der Abteilung Forstwirtschaft unter "Im Fokus" abrufbar.

Wer Haustiere besitzt, die als invasive und gebietsfremd eingestuft sind, kann diese nach erfolgter Meldung weiterhin halten. Er muss allerdings geeignete Vorkehrungen gegen ein Entkommen und eine Vermehrung dieser Tiere treffen.

Aussetzung exotischer Tiere ist verboten 

Die Landesabteilung Forstwirtschaft ruft alle Besitzer von exotischen Tieren auf, diese niemals in der freien Natur auszusetzen, da dies nicht nur eine Gesetzesübertretung darstellt, sondern weil das Freilassen solcher Arten die natürlichen Ökosysteme ernsthaft gefährdet.

Die Meldepflicht ist im Legislativdekret Nr. 230 vom 15. Dezember 2017 festgeschrieben. Dieses Dekret enthält eine Reihe von Maßnahmen, um der Ausbreitung von bestimmten Tierarten und Pflanzenarten entgegenzuwirken, die eine Gefahr für die natürlichen Ökosysteme darstellen. Der ursprünglich für August 2018 vorgesehene Meldetermin wurde mit Gesetzesdekret Nr. 91/2018 bis zum 31. August 2019 verlängert.

Informationen:
http://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/forstdienst-foerster

LPA

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