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Stabilitätsgesetz 2020 im Entwurf genehmigt

Höhere IRPEF-Abzüge für die Mittelschicht und steuerliche Verschlechterung für Betriebe mit unterbezahlten Beschäftigten: Steuermaßnahmen im Stabilitätsgesetz 2020 zielen auf Nachhaltigkeit ab.

Stabilitätstgesetz im Entwurf genehmigt: Mit Steuermaßnahmen soll unter anderem der Mittelstand entlastet werden. (Foto: LPA)

Die Landesregierung hat heute (29. Oktober) den Entwurf des Stabilitätsgesetzes, das ehemalige Finanzgesetz, zum Landeshaushaltsentwurf 2020 vorgelegt.

Steuerentlastung für den Mittelstand

Auf Nachhaltigkeit zielen zwei steuerliche Maßnahmen im Stabilitätsgesetzentwurf ab: Zum einen wird der steuerfreie Betrag bei der Berechnung des regionalen IRPEF-Zuschlags von derzeit 28.000 auf 35.000 Euro angehoben, während der Prozentsatz für das zu versteuernde Einkommen über 75.000 Euro um 0,5 Prozent erhöht wird. "Somit sind niedrigere Einkommen bis zu 35.000 Euro gänzlich von dieser Steuer befreit", betonte der Landeshauptmann heute. Dieser steuerfreie Sockelbetrag entlaste auch den Mittelstand. "Die Grenze liegt bei einem besteuerbaren Einkommen von 92.000 Euro: Wer weniger verdient, zahlt in Zukunft weniger IRPEF, wer darüber liegt, muss dagegen etwas tiefer in die Tasche greifen", rechnete Kompatscher vor. "Auf diese Weise kommen wir unseren Versprechungen nach und setzen Maßnahmen für mehr soziale Gerechtigkeit. Wir entlasten zudem die Mittelschicht und verbessern die Progressivität in der Besteuerung", betonte Landeshauptmann Kompatscher.

Keine Steuerbegünstigung bei untertariflicher Bezahlung

Die zweite Maßnahme betrifft die Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden niedrigere Löhne auszahlen, als von den Tarifverträgen vorgesehen. Diese werden nicht mehr von den Südtiroler Vorteilen im Zusammenhang mit der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP profitieren: Zur Anwendung kommt der normale Steuersatz von 3,9 Prozent anstelle der in Südtirol sonst angewandte, italienweit niedrigste Satz von 2,68 Prozent. 

Vertragserneuerung: Beträge bereitgestellt

Mit dem Stabilitätsgesetz stellt die Landesregierung auch die Mittel für die Erneuerung beziehungsweise die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV für den Dreijahreszeitraum 2020 bis 2022 bereit. Es handelt sich dabei um einen Betrag von vorerst 175,5 Millionen Euro, nämlich 68,5 Millionen Euro für 2020 und 86 Millionen Euro für das Jahr 2021. Landeshauptmann, Finanz- und Personallandesrat Arno Kompatscher betonte in diesem Zusammenhang: "Wir arbeiten gemeinsam mit den Sozialpartnern daran, die vereinbarten wirtschaftlichen Besserstellungen sicherzustellen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung möglichst gute Arbeitsbedingungen bieten zu können." 

Gemeindenfinanzierung: Vorläufige Beträge festgelegt

Ein weiterer Punkt im Stabilitätsgesetz ist die Gemeindenfinanzierung. Festgeschrieben werden die Beträge, mit denen das Land in den Jahren 2020 bis 2022 den ordentlichen Fonds, den Investitionsfonds und den Amortisationsfonds für Darlehen speist. In den ordentlichen Fonds fließen demnach in den drei Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 159,7 Millionen Euro, 158,8 Millionen Euro und 158,8 Millionen Euro. Für den Investitionsfonds sind 145,2 Millionen für 2020, 142,1 Millionen für 2021 und 154 Millionen für 2022 vorgesehen, für den Amortisationsfonds 39 Millionen Euro im Jahr 2020, 32 im Jahr 2021 und knapp 51 im Jahr 2022. Landeshauptmann Kompatscher betonte in diesem Zusammenhang, dass es sich bei diesen Beträgen um vorläufige Summen handle, die endgültige Dotierung erfolge auf der Grundlage des Abkommens mit dem Gemeindenverband.

LPA/sf/jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 29.10.2019