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Öffentlicher Dienst/BÜKV: Nächste Verhandlungsrunde am 18. November

Die Verbesserungen für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes stehen als gemeinsames Interesse fest. Zwischenziel ist nun Abschluss eines Teilvertrages innerhalb Jahresende 2019.

Seit Ende April verhandeln öffentliche Delegation und Gewerkschaften über den neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV). (Foto: LPA/Carmen Kollmann)

Seit Ende April verhandeln die öffentliche Delegation und jene der Gewerschaften über den neuen dreijährigen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für die Angestellten des öffentlichen Dienstes. Heute (12. November) wurde erneut über konkrete Maßnahmen und Vorgehensweisen diskutiert. "Gemeinsam ist uns allen, dass wir an Verbesserungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret arbeiten, um diese mit Jahresanfang 2020 umsetzen zu können", betont Generaldirektor Alexander Steiner.

Konkret habe man heute erneut über die Inflationsanpassung IPCA und deren prozentuelle Aufteilung auf die Jahre 2019, 2020 und 2021 diskutiert. Zudem waren der Leistungslohn und die Zweisprachigkeitszulage Gegenstand der Diskussionen. Es bestehe weiterer Verhandlungsbedarf, um auf eine gemeinsame Position zu kommen. Das Ziel sei es dennoch, innerhalb Dezember 2019 einen ersten Teilvertrag abzuschließen. Dadurch werde ermöglicht, dass die Angestellten des öffentlichen Dienstes ab dem 1. Jänner 2020 eine Verbesserung erfahren. „Die Gesprächsbereitschaft ist gegeben und darum wollen wir in den kommenden Wochen mit einem straffen Zeitplan weiterarbeiten“, erklärt Generaldirektor Steiner.

Die nächste Verhandlungsrunde zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag findet am 18. November statt.

LPA/ck

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