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Gais: Grünes Licht für Schottergrube

Die Landesregierung hat ein Teilprojekt der neuen Schottergrube in Gais genehmigt und dem Standort zugestimmt, für den sich die Mehrheit der Bürger bei der Befragung ausgesprochen hatte.

Grünes Licht für die Eröffnung einer Schottergrube auf Gaiser Gemeindegebiet (im Bild die Pfarrkirche) hat die Landesregierung heute gegeben. Es gilt 25 Umweltauflagen zu beachten.

Am 2. November hat die Gemeinde Gais die Bevölkerung über den bestmöglichen Standort für eine neue Schottergrube befragt. Die Bevölkerung von Gais war bei dieser beratenden Bürgerbefragung vor drei Alternativen gestellt. Fast 80 Prozent der Personen, die an der Befragung teilgenommen haben, stimmten für den am weitesten von der Wohnsiedlung entfernten Standort. Es handelt sich dabei um die so genannte "B"-Variante, die sich somit gegen das ursprüngliche Projekt durchsetzte.

25 Umweltauflagen

Die Landesregierung hat nun dem Ergebnis der Bürgerbefragung Rechnung getragen und heute (12. Dezember) ein Teilprojekt genehmigt und grünes Licht für die Eröffnung der Schottergrube auf der definierten Fläche gegeben. "Wir haben uns bei unserer heutigen Entscheidung an die Empfehlungen des Umweltbeirates gehalten und 25 Umweltauflagen vorgegeben", erklärte nach der heutigen zweistündigen Landesregierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Das Unternehmen BWR GmbH, das die Schottergrube eröffnen will, muss demnach 25 Umweltauflagen erfüllen. Diese betreffen unter anderem die Reduzierung der Lärmbelastung, die Minimierung der Staubentwicklung, die Wiederherstellung und Renaturierung des Geländes sowie die Grenzabstände und etwaige Schlägerungen. Zudem muss der Grubenbetreiber eine Kaution von 300.000 Euro hinterlegen.

Weitere Projektvorlage möglich

Mit diesen Auflagen hat die Landesregierung vorerst einem Schotterabbau auf der sogenannten Schnittmengenfläche zugestimmt, die bereits im bisherigen Projekt enthalten war und in der Volksbefragung gutgeheißen worden ist. Die dorfwärts gelegene Teilfläche, gegen die der Volksentscheid gerichtet war, bleibt vorerst ausgeklammert. Eine Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Zudem hat der Grubenbetreiber die Möglichkeit, ein weiteres Projekt für die dem Dorf abgewandte Fläche vorzulegen.

LPA/jw

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Beschlüsse der Landesregierung vom 11-12-2019