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Leistungsstipendien 2019/20: Online-Ansuchen ab Mitte April

Das Land Südtirol hat für das akademische Jahr 2019/20 wieder Leistungsstipendien zu je 1160 Euro ausgeschrieben. Angesucht wird mit SPID oder aktivierter Bürgerkarte.

Ab Mitte April können Studierende mit hervorragender Studienleistung wieder um Leistungsstipendien des Landes Südtirol ansuchen. (Foto: You X Ventures/Unsplash)

Auch im laufenden Studienjahr 2019/20 können Studierende im In- und Ausland mit hervorragendem Studienerfolg um Leistungsstipendien des Landes Südtirol ansuchen. Hierfür hat die Landesregierung gestern (17. März), auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer, grünes Licht gegeben. Die zu vergebenen Leistungsstipendien belaufen sich auf jeweils 1160 Euro. Sie werden unabhängig vom Einkommen und ausschließlich unter Berücksichtigung des Studienerfolgs im Zeitraum 1. November 2018 bis 31. Oktober 2019 zuerkannt.

Vergeben werden insgesamt 265 Leistungsstipendien, was einem Gesamtbetrag von 307.400 Euro entspricht. Damit fließen - wie gesetzlich vorgesehen - drei Prozent der vorgesehenen Mittel für die ordentliche Studienbeihilfe in diesen Bereich. Im vergangenen Jahr haben 135 Studierende im Inland und 132 Auslandsstudenten ein Leistungsstipendium erhalten.

Von Mitte April bis Mitte Mai ansuchen!

Die Ansuchen können ab Mitte April bis zum 14. Mai online vorgelegt werden. Studierende mit italienischer Staatsbürgerschaft oder italienischem Wohnsitz können die Gesuche mit Hilfe der digitalen Identität stellen. Diese digitale Identität, den sogenannten SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), beziehungsweise den SPID-Account, erhalten Bürger und Bürgerinnen von den "Identity Providern" (Informationen: www.spid.gov.it/richiedi-spid). Außerdem haben die Studierenden die Möglichkeit, den Antrag mittels aktivierter Bürger- beziehungsweise Ge­sundheits­karte mit Nutzung eines Lesegeräts zu stellen (Informationen: 800 816 836, vom Ausland unter +39 081 19737205, im Internet http://www.buergernetz.bz.it/buergerkarte/default.asp).

Studierende hingegen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht in Italien ansässig sind und keine Bürger- beziehungsweise Gesundheitskarte besitzen, können über einen zertifizierten eGov-Account ihren Antrag stellen. Diesen Account erstellt das Landesamt für Hochschulförderung nach Vorlage einer Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer durch die Agentur für Einnahmen. Bereits zertifizierte eGov-Accounts können weiterhin benutzt werden.

LPA/jw

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