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Wohndienste für Menschen mit Behinderung: Richtlinien angepasst

Die Dienste in Wohnheimen, Wohngemeinschaften sowie Trainingswohnungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen bleiben garantiert.

Soziale Dienste, unter anderem Wohndienste für Menschen mit Behinderungen, verstärken die Präventivmaßnahmen, um weiterhin geöffnet zu bleiben. (Foto: LPA)

Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute (3. November) den Beschluss zu den Wohndiensten für Menschen mit Behinderungen, den Wohngemeinschaften und Trainingswohnungen für Menschen mit Behinderungen, mit einer psychischen Erkrankung und Abhängigkeitserkrankungen den aktuellen Entwicklungen angepasst. "Mit diesem Beschluss legen wir klare Procedere und Vorgehensweisen fest, um die jeweiligen Wohndienste möglichst gut begleiten und ihren wichtigen Dienst abzusichern“, betont Landesrätin Deeg. Bereits bei der ersten Welle waren nur wenige der insgesamt 61 Wohndienste in Südtirol von Coronainfektionen betroffen, in den vergangenen Wochen wurden lediglich ein Nutzer (von insgesamt über 480) und drei Mitarbeiter (von mehr als 760 Mitarbeitenden) positiv auf das Coronavirus getestet.

Der Beschluss beschreibt unter anderem den Umgang mit symptomatischen oder positiv bzw. zweifelhaft getesteten Nutzern der Wohndienste. Grundlegend dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb. Da die räumlichen, personellen und strukturellen Gegebenheiten in jedem der Wohndienste unterschiedlich sind, müssen die jeweiligen Träger individuelle Abläufe ausarbeiten. Wenn ein erhöhtes Infektionsrisiko in der Standortgemeinde (und/oder in angrenzenden Gemeinden) oder ein positiver bzw. Verdachtsfall im Wohndienst auftritt, kann die Führungskraft des Dienstes schnell und auch kurzfristig Maßnahmen (wie einen Besucherstopp oder weitere Einschränkungen) ergreifen – und diese wieder lockern, sobald es die Umstände erlauben. Trotz der aktuell ernsten Lage, sollen die Bewohner der Wohnheime, Wohngemeinschaften und Trainingswohnungen unter Einhaltung der allgemein gültigen Sicherheitsvorgaben weiterhin einen möglichst normalen Alltag  leben können. Dazu zählt auch, dass sie sich frei im Haus bewegen dürfen, den Wohndienst kurzzeitig verlassen können oder auch weiterhin Besuche empfangen können. Auch eine Rückkehr in die eigene Familie ist bei gutem Gesundheitszustand des Bewohners und seiner Familienangehörigen weiterhin möglich.

Änderungen wurden von Task Force Soziales ausgearbeitet

Erhöht wird jedoch die Beobachtung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Nutzerinnen und Nutzer, um damit eventuelle Infektionen frühzeitig zu erkennen.Die Änderungen wurden von der interdisziplinären Task Force Soziales, die eine Untergruppe des Monitoringausschuss Soziales ist, ausgearbeitet. Dieser gehören neben Vertreterinnen der Abteilung Soziales und der Landesämter auch Vertretungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der Bezirksgemeinschaften, der öffentlichen und privaten Sozialdienste, des Psychiatrischen Dienstes und des Zivilschutzes an.

"Wir wollen die sozialen Dienste in unserem Land so lange wie irgendwie möglich offenhalten. Darum verstärken wir nun bestimme Präventivmaßnahmen und bereiten uns dennoch gleichzeitig für den Eintritt des Ernstfalles vor“, unterstreicht Landesrätin Deeg. Der Beschluss wird nun noch in einigen Punkten angepasst und tritt in Kürze nach der Veröffentlichung auf der Landeswebseite in Kraft.

LPA/ck

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