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Sieben Millionen Euro für Projekte, um Schulabbruch vorzubeugen

Mit zielgerichteten Maßnahmen will das Land die Quote der Schulabbrecher weiter senken. Die Geldmittel dafür stammen zur Hälfe aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Projekte, die das Ziel haben den Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu senken, werden vom ESF unterstützt. Foto: LPA

Verglichen mit dem Trentino, wo weniger als neuen Prozent der Schüler die Schule vorzeitig abbrechen, ist die Situation in Südtirol mit etwa elf Prozent Schulabbrechern prekärer. Um diesem Trend entgegenzuwirken und einem Schulabbruch vorzubeugen, hat die Landesregierung bei ihrer jüngsten Sitzung den dritten Aufruf zur Projekteinreichung des Europäischen Sozialfonds (ESF) genehmigt. Eingereicht werden können Projekte für das Schuljahr 2019/20, die in den Bereich der "Maßnahmen zur Verringerung des Schulabbruchs und zur Verbesserung der Schlüsselkompetenzen" fallen. Insgesamt stehen dafür Geldmittel in Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung, die sich zur Hälfte aus EU-Geldern, zu 35 Prozent aus gesamtstaatlichen Mitteln und zu 15 Prozent aus Mitteln des Landes Südtirol zusammensetzen. Das Ziel ist es Bildungs- und Informationsmaßnahmen für Schüler, Ausbildungs- und Orientierungsprojekte sowie andere Initiativen zur Stärkung der Persönlichkeit und des Lernerfolgs zu unterstützen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Sprachkompetenz und zur Verbesserung der Schlüsselkompetenzen.

Zudem werden Maßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen der Lehrpersonen und Fachkräfte des Schulsystems subventioniert. Auch die Einrichtung eines sozialpädagogischen Dienstes an Schulen kann als ESF-Projekt gefördert werden. All diese Maßnahmen erfolgen im Sinne der Strategie "Europa 2020", mit deren Hilfe die Europäische Union den Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter zehn Prozent verringern möchte.

Beitragsberechtigt sind akkreditierte Weiterbildungseinrichtungen (einzeln oder auch in Partnerschaften mit anderen Weiterbildungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen oder Schulen) Interessierte Antragsteller müssen den Finanzierungsantrag bis Freitag, 5. Juli 2019 (12.00 Uhr) über das Online-Portal "CoheMon" (https://fse-esf.civis.bz.it/) einreichen. Weitere Informationen und detaillierte Angaben sind auf der ESF-Seite des Landes abrufbar.

LPA

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