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Großveranstaltungen: Öffis nutzen – Regelung für Sonderzüge genehmigt

Damit die Besucher möglichst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Großveranstaltungen gelangen, hat die Landesregierung eine Regelung für die Nutzung der Züge des Landes beschlossen.

Egal ob Biathlon-WM, Jovanotti-Konzert oder große Messen: Das Land kann dafür in Zukunft Sonderzüge einsetzen (FOTO: LPA)

Die Züge der STA Südtiroler Transportstrukturen AG können künftig benutzt werden, um möglichst viele Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Großereignissen zu bringen. Das hat die Landesregierung heute (30. Juli) auf Antrag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider beschlossen.

Emissionsfrei unterwegs sein

Alfreider ist überzeugt: "Emissionsfrei unterwegs zu sein und umweltfreundliche Mobilitätsmittel - insbesondere das Bahnfahren - zu nutzen, soll in Südtirol selbstverständlich werden und zu einem 'smarten' Lebensstil automatisch dazugehören." Auch bei Großveranstaltungen müsse Südtirol wir alles daransetzen, dass möglichst viele Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abreisen können. "Das ist sicher und effizient ist", unterstreicht Alfreider und berichtet: "Da dies mit den bestehenden Lienen aufgrund der Zeiten und Anzahl der Fahrgäste nicht immer möglich ist, gab es immer wieder Anfragen für Sonderzüge." Der Landesrat nennt als Beispiele auch die aktuell bevorstehenden Veranstaltungen wie das Jovanotti-Konzert am Kronplatz, die Biathlon-Weltmeisterschaften im Antholzertal oder größere Messen. Bei ähnlichen Veranstaltungen, sagt Alfreider, gebe es eine große Nachfrage an Zügen als Zu- und Abbringer, um eine große Menschenmenge sicher und geordnet zu transportieren.

Daher hat die Landesregierung auf seinen Antrag heute (30. Juli) eine Regelung beschlossen, nach welchen sich die im Besitz der STA Südtiroler Transportstrukturen AG befindenden Züge genutzt werden können.

Die Antragsteller des genehmigten ergänzenden Diensts müssen selbst ein Bahnunternehmen beauftragen. Das Bahnunternehmen hingegen zahlt dem Land die Kosten für außerordentliche Instandhaltung und Abschreibung, und zwar 4,77 Euro pro gefahrenen Kilometer. Ab 2020 wird der Betrag jährlich angepasst.

Erste Informationen für den Einsatz von Sonderzügen bekommen Veranstalter in der Landesabteilung Mobilität beim Amt für Personennahverkehr in Bozen.

SAN

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Beschlüsse der Landesregierung vom 30.07.2019